Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Anlage  4.

Nr.  164.  1916.

Höchstzuschläge

zu  dem  für  gemahlenen  Melis  festge)etzten  Preis.

—

S*—

V  —

A.  Melis:

ristallzucker  (ohne  Sack)
4  Melispuder  (ohne  Sack)

B.  Harte  Raffinaden:

Brote,  lose  (in  gewöhnlicher  Papierpackung)
4Platten,  lose  (in  gewöhnlicher  Papierpackung)
.  Würfel  in  Kisten  zu  50  kg

bis  130  Stück  auf  ½  kg
a)  feinkörnige  geschnittene  Würfel.
b)  grobkörnige  geschnittene  Würfel
Pc)  gepreßte  Würfel
Für  Würfel  mit  mehr  als  130  Stück  auf  ½  kg  gilt  ein
weiterer  Zuschlag  von

C.  Gemahlene  Raffinaden  und  raffinierte  Kristallzucker:

.  gewöhnliche  Sorten  (ohne  Sack)
besondere  Sorten,  namentlich  gemahlene  Raffinaden  aus

Broten,  Platten  oder  gleichwertigem  Gut

+  Opoo  k
+  0%

+  1900
+  1½  „

+  2,2
+  2,50
+  1/

+0

+  0,0
+  1,½