Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

IIIIIIEIELILIIIIII  43

jetzt  geschulte  Beamte  mit  Kenntnis  und  Verständnis  für  die  sozialpolitischen
Aufgaben,  und  die  einzelstaatlichen  Behörden  sind  unablässig  bemüht,  ihr
Personal  nach  dieser  Richtung  zu  vervollkommnen.  Es  ist  falsch,  die  Tätigkeit
  eines  Reichsbeamten  zu  messen  nach  der  Zahl  der  von  ihm  betriebenen
Gesetze  und  Berordnungen.  Meine  Kommissare  werden  im  Laufe  der
Debatte  auf  die  angeregten  Einzelfragen  noch  zurückzukommen  Gelegenheit
haben.  Wert  und  Bedeutung  unserer  sozialpolitischen  Gesetzgebung  sind  zu
Unrecht  herabgesetzt  worden.  Die  im  vorigen  Jahre  in  dieser  Richtun
gewünschte  Denkschrift  ist  in  Ausarbeitung  begriffen.  Diejenigen,  die  nch
dafür  interessieren,  möchte  ich  noch  auf  die  bezügliche  Schrift  des  Präsidenten
  des  Reichsversicherungsamts  Dr.  Kaufmann  verweisen.  Die  sozialpolitischen
  Probleme,  die  uns  weiter  zu  beschäftigen  haben,  liegen  auf  dem
Gebiete  des  Koalitionsrechtes.  Diese  Probleme  beeinflussen  nicht  nur  den
Arbeitsmarkt,  sie  haben  tatsächlich  die  Grundlagen  verschoben,  auf  denen
sich  unsere  Volkswirtschaft  bisher  wissenschaftlich  und  praktisch  aufgebaut
hat.  Es  greift  hier  hinein  die  Syndikatsgesetzgebung,  das  Submissionswesen,
  die  Erörterung  über  das  Kalisyndikat  und  die  Verstaatlichung  des
Kohlenbergbaues,  das  Verlangen,  durch  Verstaatlichung  einen  Einfluß  auf
die  Kohlenpreisgestaltung  zu  gewinnen.  Das  freie  Spiel  der  Kräfte  ist
weder  der  Theorie  noch  der  Praxis  nach  wirksam  in  der  jetzigen  Gestaltung
unseres  Wirtschaftslebens.  An  seine  Stelle  ist  der  bewußte  Wille  der  Organisation
  getreten.  Bis  in  das  Beamtenrecht,  bis  in  das  Recht  der  Staatsarbeiter
  schlägt  dieses  Problem  seine  Wellen.  Soweit  diese  Fragen  außerbalb
  des  Gebiets  des  Arbeiterrechts  liegen,  werde  ich  darauf  heute  nicht
eingehen;  ich  gehe  nur  ein  auf  die  Frage  des  Koalitionsrechts  der  Arbeiter.
Die  Auffassung  der  verbündeten  Regierungen,  wie  sie  sich  nach  der  gesamten
  Entwicklung  darstellt,  habe  ich  etwa  vor  Jahresfrist  hier  erörtert.
Der  von  mir  dargelegte  Rechtsstandpunkt  ist  von  niemand  widerlegt  worden,
ich  habe  daran  nichts  abzuändern.  Ich  habe  nicht  die  Absicht,  auf  die
Frage  des  beitswilligenschußes  einzugehen.  Ich  habe  im  vergangenen
Jahre  mich  darüber  ausgelassen,  und  der  Reichskanzler  hat  ja  bei  der
ersten  Lesung  des  Etats  darüber  gesprochen.  Es  erübrigt  sich,  daß  ich
deshalb  noch  einmal  darauf  eingehe.  Aber  ich  möchte  mich  zu  einer  anderen
Frage  wenden,  die  eng  mit  dem  Koalitionsrecht  zusammenhängt,  und  die
der  Abg.  Doormann  bei  seinen  Ausführungen  gestreift  hat.  Er  hat  gefragt,
ob  wir  noch  immer  nicht  so  weit  wären,  daß  wir  auf  eine  gesetzliche  Regelung
des  Tarifvertrages  eingehen  können.  Wenn  darauf  nicht  gleich  eine
zusagende  Antwort  erteilt  werden  kann,  so  kommt  das  daher,  weil  hier
verschiedene  Schwierigkeiten  vorhanden  sind,  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung
  einzugreifen.  Die  eine  Voraussetzung  ist  die  Rechtsfähigkeit  der
Berufsvereine.  Dieser  müßte  eine  Einigung  zwischen  Regierung  und  Parlament
  über  ein  Berufsvereinsrecht  vorausgehen,  das  den  Berufsvereinen  auf
der  einen  Seite  das  notwendige  Maß  von  Freiheit  läßt,  das  sie  brauchen,
um  ihre  wirtschaftlichen  Zwecke  zu  erfüllen,  dann  aber  muß  auch  ein  Mittel
gefunden  werden,  um  die  eingegangenen  Verträge  sicherzustellen,  und  der
Staat  muß  das  Recht  erhalten,  wenn  sie  ihre  Macht  zum  Schaden  der
Gesamtheit  und  des  einzelnen  anwenden,  hier  einzugreifen.  Ob  dieses  Ziel
in  absehbarer  Zeit  erreichbar  ist,  erscheint  mir  nach  den  Erfahrungen  der
vergangenen  Zeit  im  hohen  Maße  zweifelhaft.  Ich  möchte  für  meine
Person  ausdrücklich  betonen,  daß  es  sich  hier  um  ein  Problem  handelt,  das
wir  zu  einer  endgültigen  Lösung  zu  bringen  versuchen  müssen.  Ich  weise
auch  darauf  hin,  daß  es  sich  hier  um  ein  Problem  handelt,  das  zurzeit
alle  Kulturstaaten  der  Welt  beschäftigt,  und  das  noch  keiner,  wie  verschieden
auch  seine  gesetzgeberischen  Maßnahmen  waren,  hat  lösen  können.  So  ver-