Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  172.  *2

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  8.  November  1916.

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  4u  Bekanntmachung,  betreffend  Erntearbeiten.  (2)  Bekanntmachung,
betreffend  Verbot  des  Verkaufs  von  landwirtschaftlichem  Inventar.
(3)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Verordnung  des  Präsidenten
des  Kriegsernährungsamtes  vom  26.  Oktober  d.  J.  über  Höchstpreise  für
Rüben.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  Aufhebung  des  Höchstpreises
für  Peru  Guano.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  Verkehr  mit  Kriegsgefangenen.
  (6)  Bekanntmachung,  betreffend  Anderung  der  Anlage  1
der  Verordnung  vom  2.  Mai  1912,  betreffend  die  Beförderung  gefährlicher
  Gegenstände  mit  Kauffahrteischiffen.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  3.  November  1916,  betreffend  Erntearbeiten.

Die  nachstehend  abgedruckte  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos
  IX.  Armeekorps  zu  Altona  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
  gebracht,  mit  dem  Bemerken,  daß  die  Verordnung  vom  24.  Juli  1916  im
Regierungs-Blatt  S.  711  bekannt  gemacht  ist.

Schwerin,  den  3.  November  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.