Ar. 172. *2
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 8. November 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. 4u Bekanntmachung, betreffend Erntearbeiten. (2) Bekanntmachung,
betreffend Verbot des Verkaufs von landwirtschaftlichem Inventar.
(3) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Präsidenten
des Kriegsernährungsamtes vom 26. Oktober d. J. über Höchstpreise für
Rüben. (4) Bekanntmachung, betreffend Aufhebung des Höchstpreises
für Peru Guano. (5) Bekanntmachung, betreffend Verkehr mit Kriegsgefangenen.
(6) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage 1
der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher
Gegenstände mit Kauffahrteischiffen.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 3. November 1916, betreffend Erntearbeiten.
Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis
gebracht, mit dem Bemerken, daß die Verordnung vom 24. Juli 1916 im
Regierungs-Blatt S. 711 bekannt gemacht ist.
Schwerin, den 3. November 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.