Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Nr. 172. 1916. 
Plessit, Wetter-Plessit III. 
Chlorat-Rivalit. 
Silesia sowie Markanit mit Buchstaben A, B, C usw. 
Wilhelmit, Kohlen-, Wetter-Wilhelmit auch mit Zahlen 1, II, 
III usw. 
Vonkit 1, II, III.“ 
Seite 24 unter Ib. 3 a. Güterverzeichnis. ist der Absatz § zu 
streichen. Die Bezeichnung des vorhergehenden Absatzes mit „a“ fällt 
fort. 
Ebenda. Verpackung. Absatz (2). — 2. Hinter dem ersten Wort 
des Absatzes „Munitionszündspiegel“ fällt das „(#)“ fort. 
Ebendaselbst ist der nächste Absatz (2) 3 zu streichen. 
Seite 40 unter lc. 24. Güterverzeichnis erhält der zweite Ab- 
satz folgende Fassung: 
„Knallkörper, die mittels Schlagvorrichtung zur Detonation ge- 
bracht werden, wie Knallkorke, Knallkapseln, Pappzündhütchen, 
Zündspiegel, (Liliputmunition und dergleichen), die hauptsächlich 
einen Knall hervorrufen sollen oder für Spielzwecke bestimmt sind, 
von den zum Eisenbahnverkehr ausdrücklich zugelassenen Mustern.“ 
Seite 56 unter II. 9. Güterverzeichnis ist das Fußnotenzeichen 
bei der Ziffer 9 hinter dem Klammerinhalt „(Dreh-, Bohrspäne und 
dergleichen)“ zu setzen und dahinter anzufügen „Späne von Zink, 
Aluminium und Zink-Aluminium-Legierungen, auch gefettet, sowie 
Zink, Aluminium oder Zink-Aluminiumstaub.“. 
Seite 62 unter III. 7. Güterverzeichnis ist am Schluß der 
Ziffer 7 aufzunehmen „ferner Monochlorbenzol.“. 
Schwerin, den 3. November 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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