Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

9 Nr. 178. 1916. 1111 
Als Kleinhandelspreise gelten die nach der Bekanntmachung über Preisbeschrän- 
gngn bei Verkäufen von Web-, Wirk= und Strickwaren pom 30. März 1916 (RGBl. 
14) zulässigen Preise. 
·- z« Verzeichnis B (Bezugsschein gegen Abgabebescheinigung). 
— 
Fertige Herrenoberkleidung, sofern der Kleinhandelspreis 
für den Roc-= und Gehrockanzs 150 Mark, 
„ den Sack= und Sportanzg 130 „ 
„ den Rock und Gehrock 100 „ 
„ die Sackjake 75 „ 
„ die Weste.. 25 „ 
„ das Beinkled 35 „ 
„ den Winterüberzieher 160 „ 
den Sommerüberzieher 130 „ 
übersteigt. « 
2. Fertige Damenoberkleidung, sofern der Kleinhandelspreis 
für den Damenmantel 130 Mark, 
„ den Backsischmantel ........ 110 » 
»dasJackenkleid.....,....160» 
«dasWaschkleid......,...75,, 
,,d1ewolleneVluse........,40» 
,«d1eWaschblufe.-. ......30,, 
„ den wollenen Morgenrock 560 „) 
„ den Waschmorgenrock; . .....,40,«. 
„ das garnierte wollene Klei- 225 „0 
den Kleiderrok 55 „ 
übersteigt. 
3. Fertige Mädchenoberkleidung für das schulpflichtige Alter und fertige Kinder- 
oberkleidung für das Alter bis zu 6 dahren, lofern der Kleinhandelspreis 
für den Mantell .. .75Mark 
„ das wollene Kleid 50 „ 
„das Waschkleidd. 30 „ 
übersteigt. 
* 
Die nach Maß anzufertigende, in Nummer 1, 2 und 3 aufgeführte Herren-, 
Damen-, Mädchen= und Kinderoberkleidung, die beiden letzteren für das 
unter Nummer 3 genannte Alter, sofern die unter Nummer 1, 2 und 3 ange- 
gebenen Preisgrenzen überschritten werden. 
Die Bestimmungen des vorstehenden Verzeichnisses B für wollene Oberkleidung 
gelten auch für Oberkleidung aus Stoffen, die aus Mischungen von Wolle mit anderen 
Spinnstoffen, insbesondere mit Baumwolle hergestellt sind. 
In Fällen, in denen Rabatt auf die Preise gewährt wird, sind die Preise nach 
Abzug des Rabatts maßgebend.
	        
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