Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 204. 1255 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 27. Dezember 1916. 
Inhalt. « « 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Versorgung von Schwerstarbeitern mit 
Speisefetten. 
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 27. Dezember 1916, betreffend Bersorgung von 
Schwerstarbeitern mit Speisefetten. 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für. Volksernährung zu 
Schwerin vom 22. Dezember 1916 wird hierdurch zur allgemeinen Kennt- 
nis gebracht. 
Schwerin, den 27. Dezember 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Bekanntmachung. 
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 24. August d. Is. — Rbl. Nr. 137 —, 
betreffend Regelung des Verkehrs und Verbrauchs von Speisefetten, wird auf An- 
ordnung der Reichsstelle für Speisefette bestimmt: 
I. Die auf den Kopf des Schwerstarbeiters entfallende Wochenmenge von 
Speisefetten aller Art wird bis auf weiteres auf 125 g festgesetzt. 
Hiernach erhalten Schwerst arbeiter gleichzeitig mit den allgemeinen 
Fettkarten Zusatzfettkarten nach dem anliegenden Muster 4, die zu weiterem 
Bezuge von wöchentlich 35 g Speisefett berechtigen. 
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