Metadata : Wehr-Katechismus.

Soldat.  39

II.  sie  sammeln  die  Mannschaften,  formiren  das  Bataillon
und  übergeben  es  dem  Bataillons-Commandanten,  der  dazu  bestimmt
  ist  (219).

225.  Wenn  die  Landwehr  in  Compagnien  ausrückt,  stehen
diese  da  auch  unter  diesem  Bataillons-Commandantenk

Nein,  da  tritt  der  Landwehr-Bezirks-Commandant
zur  Uebungs-Compagnie  und  deren  Commandanten  in  das  Verhältniß
  des  Bataillons-Commandanten.

226.  Wo  werden  die  kleineren  Uebungen  abgehalten!
In  den  Landwehr-Compagnie-Bezirken,  nie  außerhalb  derselben.

227.  Wir  haben  hier  eine  neue  Bezeichnung;  was  ist  ein
solcher  Compagnie-Bezirk!
Jedes  Landwehr-Bataillon  eines  Ergänzungsbezirks  hat
4  Compagnien  und  dem  entsprechend  ist  jeder  Ergänzungs=  oder
Landwehr-Bezirk  (63  u.  66)  in  4  Compagnie-Bezirke  getheilt,
welchen  je  ein  Bezirks-Feldwebel  vorsteht.

228.  Wenn  ein  Landwehrmann  nicht  im  Bezirke  seiner  Compagnie
  sich  aufhält,  muß  er  zu  den  kleineren  Uebungen
dorthin?

Nein,  er  kann  sie  im  Bezirke  seines  Aufenthalts  mitmachen.


c.  Dispens  von  den  Uebungen.

229.  Kann  man  von  den  Uebungen  nicht  entbunden
werden?

Ja,  es  können  I.  der  Landwehr-Offizier,  so  oft  er  älter
ist,  als  der  Commandirende,

II.  Andere  unter  den  gleichen  Verhältnissen  und  Bedingungen
  wie  die  Reservisten  (202—2  13)  befreit  werden;

III.  wer  ein  4.  Jahr  bei  einer  berittenen  Abtheilung  gedient
  hat,  ist  ganz  befreit  (458).
230.  Wenn  ein  Gendarm  noch  landwehrpflichtig  ist,  muß  er

auch  zu  den  Landwehrübungen?!

Nein,  weder  zu  den  größeren  noch  zu  den  kleineren  Uebungen.

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