Soldat. 39
II. sie sammeln die Mannschaften, formiren das Bataillon
und übergeben es dem Bataillons-Commandanten, der dazu bestimmt
ist (219).
225. Wenn die Landwehr in Compagnien ausrückt, stehen
diese da auch unter diesem Bataillons-Commandantenk
Nein, da tritt der Landwehr-Bezirks-Commandant
zur Uebungs-Compagnie und deren Commandanten in das Verhältniß
des Bataillons-Commandanten.
226. Wo werden die kleineren Uebungen abgehalten!
In den Landwehr-Compagnie-Bezirken, nie außerhalb derselben.
227. Wir haben hier eine neue Bezeichnung; was ist ein
solcher Compagnie-Bezirk!
Jedes Landwehr-Bataillon eines Ergänzungsbezirks hat
4 Compagnien und dem entsprechend ist jeder Ergänzungs= oder
Landwehr-Bezirk (63 u. 66) in 4 Compagnie-Bezirke getheilt,
welchen je ein Bezirks-Feldwebel vorsteht.
228. Wenn ein Landwehrmann nicht im Bezirke seiner Compagnie
sich aufhält, muß er zu den kleineren Uebungen
dorthin?
Nein, er kann sie im Bezirke seines Aufenthalts mitmachen.
c. Dispens von den Uebungen.
229. Kann man von den Uebungen nicht entbunden
werden?
Ja, es können I. der Landwehr-Offizier, so oft er älter
ist, als der Commandirende,
II. Andere unter den gleichen Verhältnissen und Bedingungen
wie die Reservisten (202—2 13) befreit werden;
III. wer ein 4. Jahr bei einer berittenen Abtheilung gedient
hat, ist ganz befreit (458).
230. Wenn ein Gendarm noch landwehrpflichtig ist, muß er
auch zu den Landwehrübungen?!
Nein, weder zu den größeren noch zu den kleineren Uebungen.
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