Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 44. 1916. 217 
Flanken oder Hälse nicht als Ganzes, sondern in Teile zerlegt verkauft werden, die 
Summe der für die zerlegten Gegenstände geforderten Preise den für den Gegenstand 
als Ganzes festgesetzten Preis nicht übersteigen. 
Anmerkung: Die für die erste Sorte festgesetzten Preise gelten für Leder bester Be- 
schaffenheit und längster Gerödauer. 
Bei den Arten Ifd. Nr. 1—49 verstehen sich die Preise für Rindleder und Kalbleder; etwa aus 
Roßhäuten hergestellte Sorten sind entsprechend niedriger zu bewerten. 
Die zum Verteilungsplan der Kriegsleder-Aktiengesellschaft gehörigen Gerbereien sind ver- 
traglich verpflichtet, die Preise derjenigen. Lederarten, für welche Höchstpreise noch nicht festgesetzt sind, 
im Rahmen der gesetzlich festgelegten **' zu halten. 
  
Ur Leder. 
0. d. e. 
Sorte Bedeutung der Zahlen 
dern 1. 11 un 1# unter 
ganze oder halbe Häute 9,00 8,25 7.75 
Kernstücke 12,00 11.25 10,75 — Mark für 1 kg 
Hälse 7,00 6,00 500 Nettogewicht 
Flanken 5,00 4,25 4,00 
Kernstücke 11,25 10,75 10,50 
Hälse 6,25 5,.50 5,00 
Flanken 4.50 4000 4,00 
  
Nettogewicht 
Kernstücke 11,25 10,75 10,50 
Hälse 6,25 5,50 5,00 
Flanken 425 4,00 4,00 
Mark für 1 kg 
Nettogewicht 
  
ganze oder halbe Häute ,25 775 7,.50 
ck 
ganze oder halbe Häute 8,25 7,75 7.50 
l 
— t für 1 kg 
  
  
13,00 11,100| 10,00 9,50 Mgrt für 1 kg. 
13,001,00 10,50 9.75 Nettogewicht 
22,00 20,00 19,00 # — 
  
22,00 20,00 19,00 
23,00 22,00 21,00 
* 18,00 17,00 16,00 14,00 
ganze oder halbe Häute Mark für 1 am 
21,00 20,00 18,00 16,00 Maschinenmaß 
18,00 127,00 16,00 124,00 
  
  
20,00 19,00 17,50 15,50
	        
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