Nr. 44. 1916. 217
Flanken oder Hälse nicht als Ganzes, sondern in Teile zerlegt verkauft werden, die
Summe der für die zerlegten Gegenstände geforderten Preise den für den Gegenstand
als Ganzes festgesetzten Preis nicht übersteigen.
Anmerkung: Die für die erste Sorte festgesetzten Preise gelten für Leder bester Be-
schaffenheit und längster Gerödauer.
Bei den Arten Ifd. Nr. 1—49 verstehen sich die Preise für Rindleder und Kalbleder; etwa aus
Roßhäuten hergestellte Sorten sind entsprechend niedriger zu bewerten.
Die zum Verteilungsplan der Kriegsleder-Aktiengesellschaft gehörigen Gerbereien sind ver-
traglich verpflichtet, die Preise derjenigen. Lederarten, für welche Höchstpreise noch nicht festgesetzt sind,
im Rahmen der gesetzlich festgelegten **' zu halten.
Ur Leder.
0. d. e.
Sorte Bedeutung der Zahlen
dern 1. 11 un 1# unter
ganze oder halbe Häute 9,00 8,25 7.75
Kernstücke 12,00 11.25 10,75 — Mark für 1 kg
Hälse 7,00 6,00 500 Nettogewicht
Flanken 5,00 4,25 4,00
Kernstücke 11,25 10,75 10,50
Hälse 6,25 5,.50 5,00
Flanken 4.50 4000 4,00
Nettogewicht
Kernstücke 11,25 10,75 10,50
Hälse 6,25 5,50 5,00
Flanken 425 4,00 4,00
Mark für 1 kg
Nettogewicht
ganze oder halbe Häute ,25 775 7,.50
ck
ganze oder halbe Häute 8,25 7,75 7.50
l
— t für 1 kg
13,00 11,100| 10,00 9,50 Mgrt für 1 kg.
13,001,00 10,50 9.75 Nettogewicht
22,00 20,00 19,00 # —
22,00 20,00 19,00
23,00 22,00 21,00
* 18,00 17,00 16,00 14,00
ganze oder halbe Häute Mark für 1 am
21,00 20,00 18,00 16,00 Maschinenmaß
18,00 127,00 16,00 124,00
20,00 19,00 17,50 15,50