Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  44.  1916.  217

Flanken  oder  Hälse  nicht  als  Ganzes,  sondern  in  Teile  zerlegt  verkauft  werden,  die
Summe  der  für  die  zerlegten  Gegenstände  geforderten  Preise  den  für  den  Gegenstand
als  Ganzes  festgesetzten  Preis  nicht  übersteigen.

Anmerkung:  Die  für  die  erste  Sorte  festgesetzten  Preise  gelten  für  Leder  bester  Beschaffenheit
  und  längster  Gerödauer.

Bei  den  Arten  Ifd.  Nr.  1—49  verstehen  sich  die  Preise  für  Rindleder  und  Kalbleder;  etwa  aus
Roßhäuten  hergestellte  Sorten  sind  entsprechend  niedriger  zu  bewerten.

Die  zum  Verteilungsplan  der  Kriegsleder-Aktiengesellschaft  gehörigen  Gerbereien  sind  vertraglich
  verpflichtet,  die  Preise  derjenigen.  Lederarten,  für  welche  Höchstpreise  noch  nicht  festgesetzt  sind,
im  Rahmen  der  gesetzlich  festgelegten  **'  zu  halten.

 

Ur  Leder.
0.  d.  e.
Sorte  Bedeutung  der  Zahlen
dern  1.  11  un  1#  unter
ganze  oder  halbe  Häute  9,00  8,25  7.75
Kernstücke  12,00  11.25  10,75  —  Mark  für  1  kg
Hälse  7,00  6,00  500  Nettogewicht
Flanken  5,00  4,25  4,00

Kernstücke  11,25  10,75  10,50
Hälse  6,25  5,.50  5,00
Flanken  4.50  4000  4,00

 

Nettogewicht

Kernstücke  11,25  10,75  10,50
Hälse  6,25  5,50  5,00
Flanken  425  4,00  4,00

Mark  für  1  kg
Nettogewicht

 

ganze  oder  halbe  Häute  ,25  775  7,.50
ck

ganze  oder  halbe  Häute  8,25  7,75  7.50
l

—  t  für  1  kg

 

 

13,00  11,100|  10,00  9,50  Mgrt  für  1  kg.
13,001,00  10,50  9.75  Nettogewicht
22,00  20,00  19,00  #  —

 

22,00  20,00  19,00
23,00  22,00  21,00

*  18,00  17,00  16,00  14,00
ganze  oder  halbe  Häute  Mark  für  1  am
21,00  20,00  18,00  16,00  Maschinenmaß

18,00  127,00  16,00  124,00

 

 

20,00  19,00  17,50  15,50