Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

230 Nr. 45. 1916. 
So. 
Ablieferung von nicht beschlagnahmten Gegenständen. 
a) Außer den im § 2 bezeichneten Gegenständen dürfen abgeliefert und müssen 
seitens der Sammelstellen zu den im § 7 genannten Übernahmepreisen nach- 
genannte, nicht der Beschlagnahme und Enteignung unterliegende Gegenstände 
aus Kupfer, Messing und Reinnickel angenommen werden: 
Bürstenbleche, Kaffeekannen, Teekannen, Kuchenplatten, Milchkannen, 
Kaffeemaschinen, Teemaschinen, Samoware, Zuckerdosen, Teeglas- 
halter, Menagen, Messerbänke, Zahnstochergestelle, Tafelaufsätze aller 
Art, Tafelgeschirre, Rauchservice, Lampen, Leuchter, Kronen, Plätten, 
Bügelgeräte, Nippessachen, Thermometer, Schreibgarnituren, Bett- 
wärmer, Säulenwagen, Biersiphons, Selbstschenker, Badeöfen. 
b) Ferner dürfen abgeliefert und müssen seitens der Sammelstellen angenommen 
werden: 
Sämtliche Materialien und Gegenstände aus Kupfer, Messing, Rotguß, 
Tombak, Bronze, Neusilber (Alfenid, Christofle, Alpakka) und Rein- 
nickel, soweit sie nicht auf Grund der Verfügung M. 1/4. 15. K.R.A., 
betreffend „Bestandsmeldung und Beschlagnahme von Metallen“ an 
die Metall-Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich 
Preußischen Kriegsministeriums gemeldet worden sind. 
Es wird vergütet: 
Für Materialien und Gegenstände aus Kupfer 1,70 Mark für das Kilo. 
Für Materialien und Gegenstände aus Messing, 
Rotguß, Tombak, Bronezs 1000 „ „ „ „ 
Für Materialien und Gegenstände aus Neusilber 
(Alfenid, Christofle, Alpakktk) 191t80 „ „ P » 
·FiitMatcrialic-.nundGegenständeausReinnickel4,50»,,»,,. 
Auch Altmaterial darf zu diesen Preisen angenommen werden; als Altmaterial 
im Sinne dieser Verordnung werden solche Gegenstände angesehen, die sich in einem 
Zustande befinden, in dem sie nicht mehr für den durch ihre Gestaltung gegebenen Zweck 
benutzt werden können. 
8 11. 
Anfragen. 
Anfragen über diese Verordnung sind an die zuständigen Kommunalverbände zu 
richten. 
Zuätze. 
a) Uusschub uidern angsvosse•kun *7 Eeinige Gegenstände- Der Endzeitpunkt für 
die Durchf# g. angsvollstreckung wird für di Megon= 
stände wie folgt hinausgeschoben: 9 für die nachbenannten Gegen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.