Nr. 46. 288
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 16. März 1916.
Inhal.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Befreiung von Lehrern und Lehrerinnen
von der Angestelltenversicherung. (2) Bekanntmachung, betreffend die
Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Olen und Fetten sowie Seifen.
(3) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Kakao. (4) Bekannt-
machung, betreffend Haferverkehr. (5) Bekanntmachung, betreffend Ent
freiung von der Schonzeit des Wildes.
II. Abteilung.
. V.
(1) Bekanntmachung vom 6. März 1916, betreffend Befreiung von Lehrern
und Lehrerinnen von der Angestelltenversicherung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 22. September 1913, betreffend Be-
freiung von Lehrern und Lehrerinnen von der Angestelltenversicherung — Rbl.
1913 Nr. 141 —, wird von den unterzeichneten Ministerien weiter anerkannt,
daß auch die an öffentlichen Schulen und Anstalten im Mecklenburg-
Schwerinschen Staatsgebiet beschäftigten versicherungspflichtigen Lehrer und
Lehrerinnen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Versicherungsgesetzes für Angestellte
versicherungsfrei sind, wenn sie bei der Abteilung III der Allgemeinen Deutschen
Pensionsanstalt für Lehrer und Lehrerinnen in ausreichender Höhe versichert
sind. «
Schwerin, den 6. März 1916.
6 Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. L. v. Meerheimb.
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