Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 46. 288 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 16. März 1916. 
Inhal. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Befreiung von Lehrern und Lehrerinnen 
von der Angestelltenversicherung. (2) Bekanntmachung, betreffend die 
Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Olen und Fetten sowie Seifen. 
(3) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Kakao. (4) Bekannt- 
machung, betreffend Haferverkehr. (5) Bekanntmachung, betreffend Ent 
freiung von der Schonzeit des Wildes. 
II. Abteilung. 
. V. 
  
(1) Bekanntmachung vom 6. März 1916, betreffend Befreiung von Lehrern 
und Lehrerinnen von der Angestelltenversicherung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 22. September 1913, betreffend Be- 
freiung von Lehrern und Lehrerinnen von der Angestelltenversicherung — Rbl. 
1913 Nr. 141 —, wird von den unterzeichneten Ministerien weiter anerkannt, 
daß auch die an öffentlichen Schulen und Anstalten im Mecklenburg- 
Schwerinschen Staatsgebiet beschäftigten versicherungspflichtigen Lehrer und 
Lehrerinnen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Versicherungsgesetzes für Angestellte 
versicherungsfrei sind, wenn sie bei der Abteilung III der Allgemeinen Deutschen 
Pensionsanstalt für Lehrer und Lehrerinnen in ausreichender Höhe versichert 
sind. « 
  
Schwerin, den 6. März 1916. 
6 Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien 
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern. 
Langfeld. L. v. Meerheimb. 
— 65
	        
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