Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

Gesetz-  und  Verordnungoblatt

für  das  Königreich  Sachsen.
1.  Stück  vom  Jahre  1888.

 

Inhalt:  Nr.  1.  Verordnung,  die  Verladung  und  Beförderung  von  lebenden  Thieren  auf  Eisenbahnen  betr.
S.  1.  —  Nr.  2.  Bekanntmachung,  die  Vergütung  für  die  Naturalverpflegung  der  Truppen  im  Jahre
1888  betr.  S.  2.  —  Nr.  3.  Verordnung,  die  Expropriation  von  Grundeigenthum  für  Erweiterung  der
Löbau-Zittauer  Staatseisenbahn  betr.  S.  3.  —  Nr.  4.  Nachtrag  zu  den  Ausführungsvorschriften  vom
26.  September  1885  über  die  Ausdehnung  der  Unfall=  und  Krankenversicherung.  S.  4.

 

Nr.  1.  Verordnung,

die  Verladung  und  Beförderung  von  lebenden  Thieren  auf  Eisenbahnen
betreffend:

vom  21.  December  1887.

Nachdem  der  Bundesrath  beschlossen  hat,  die  mittelst  Bekanntmachung  im  Centralblatte
vom  13.  Juli  1879  getroffenen,  durch  Verordnung  der  unterzeichneten  Ministerien
vom  16.  September  1879  (G.=  u.  V.-Bl.  S.  381)  für  das  Königreich  Sachsen
besonders  bekannt  gemachten  Bestimmungen  über  die  Verladung  von  Thieren  auf  den
Eisenbahnen  in  nachstehender  Weise  zu  ergänzen,  so  wird  im  Anschlusse  an  die  Bekanntmachung
  in  Nr.  48  des  Centralblattes  vom  2.  December  dieses  Jahres  in  Kraft  der
Verordnung  Nachstehendes  hierdurch  bekannt  gemacht:

1.  An  die  Stelle  von  Absatz  3  in  §  3  der  angezogenen  Bestimmungen  tritt  die
folgende:

 

Ausgegeben  zu  Dresden  den  28.  Januar  1888.  1