Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
1. Stück vom Jahre 1888.
Inhalt: Nr. 1. Verordnung, die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr.
S. 1. — Nr. 2. Bekanntmachung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre
1888 betr. S. 2. — Nr. 3. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der
Löbau-Zittauer Staatseisenbahn betr. S. 3. — Nr. 4. Nachtrag zu den Ausführungsvorschriften vom
26. September 1885 über die Ausdehnung der Unfall= und Krankenversicherung. S. 4.
Nr. 1. Verordnung,
die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen
betreffend:
vom 21. December 1887.
Nachdem der Bundesrath beschlossen hat, die mittelst Bekanntmachung im Centralblatte
vom 13. Juli 1879 getroffenen, durch Verordnung der unterzeichneten Ministerien
vom 16. September 1879 (G.= u. V.-Bl. S. 381) für das Königreich Sachsen
besonders bekannt gemachten Bestimmungen über die Verladung von Thieren auf den
Eisenbahnen in nachstehender Weise zu ergänzen, so wird im Anschlusse an die Bekanntmachung
in Nr. 48 des Centralblattes vom 2. December dieses Jahres in Kraft der
Verordnung Nachstehendes hierdurch bekannt gemacht:
1. An die Stelle von Absatz 3 in § 3 der angezogenen Bestimmungen tritt die
folgende:
Ausgegeben zu Dresden den 28. Januar 1888. 1