Nr. 69. 881
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
„ Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 26. April 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom
4. April 1916, betreffend die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten.
(2) Bekanntmachung, betreffend die Post der russischen Schnitter.
(3) Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Reißmaschinen.
(4) Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Verbrauchszucker.
(5) Bekanntmachung zu den Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers
zur Bundesratsverordnung vom 18. April 1916 über den Verkehr mit
Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 19. April 1916 zur Ausführung der Bundesratsverordnung
vom 4. April 1916, betreffenb die Feftsetzung von Pachtpreisen für
Kleingärten.
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 4. April 1916 über die Fest-9
setzung von Pachtpreisen für Kleingärten wird folgendes bestimmt:
J.
Die der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesenen Geschäfte werden
den Ortsobrigkeiten wahrgenommen.
Zuständig ist diejenige Ortsobrigkeit, in deren Bezirk des Grundstück belegen
ist.