Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  69.  881

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
„  Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  26.  April  1916.

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom
4.  April  1916,  betreffend  die  Festsetzung  von  Pachtpreisen  für  Kleingärten.
  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Post  der  russischen  Schnitter.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  Bestandserhebung  von  Reißmaschinen.
(4)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker.
(5)  Bekanntmachung  zu  den  Ausführungsbestimmungen  des  Reichskanzlers
zur  Bundesratsverordnung  vom  18.  April  1916  über  den  Verkehr  mit
Seife,  Seifenpulver  und  anderen  fetthaltigen  Waschmitteln.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  19.  April  1916  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung
  vom  4.  April  1916,  betreffenb  die  Feftsetzung  von  Pachtpreisen  für
Kleingärten.

Zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom  4.  April  1916  über  die  Fest-9

setzung  von  Pachtpreisen  für  Kleingärten  wird  folgendes  bestimmt:

J.
Die  der  unteren  Verwaltungsbehörde  zugewiesenen  Geschäfte  werden
den  Ortsobrigkeiten  wahrgenommen.
Zuständig  ist  diejenige  Ortsobrigkeit,  in  deren  Bezirk  des  Grundstück  belegen
  ist.