Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr  69.  1916.  385

3.  a)  Anzahl  der  Reservetambure,  ç  ç  ç
b)  bei  mehrtamburigen  Maschinen  Anzahl  der  hintereinanderliegenden
Tambure.
4.  Tamburdurchmesser  und  Arbeitsbreite.
5.  Belag  und  Teilung  der  Stifte.  ·
6.  Erreichbare  durchschnittliche  Monatserzeugung  (10  Stunden  an  einem  Tag)
bei  der  Verarbeitung  von  altem  bezw.  neuem  Material.

§  6.
Meldescheine.

Die  amtlichen  Meldescheine  sind  bei  dem  Webstoffmeldeamt  der  Kriegs-Nohstoff-Abteilung
  des  Königlich  Preußischen  Kriegsministeriums,  Berlin  SW.  48,
Verl.  Hedemannstraße  11,  auf  einer  Postkarte  anzufordern.  Die  Anforderung  ist  mit
deutlicher  Unterschrift,  genauer  Adresse  und  Firmenstempel  zu  versehen;  sie  hat
die  Aufschrift  zu  tragen  „Betrifft  Meldeschein  für  Reißmaschinen“.

8  7.
Anfragen.
Anfragen  sind  an  die  Sektion  W.  IV  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  des  Königlich
Preußischen  Kriegsministeriums,  Berlin  SW.  48,  Verl.  Hedemannstraße  10,  zu  richten.

Altona,  den  26.  April  1916.

Stellvertretendes  Generalkommando  IX.  Armeekorps.

v.  Roehl,
General  der  Artillerie.

(4)  Bekanntmachung  vom  25.  April  1916,  betreffend  den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker.

Zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom  10.  April  1916  über  den
Verkehr  mit  Verbrauchszucker  und  zu  den  vom  Reichskanzler  erlassenen  Ausführungsbestimmungen
  vom  12.  April  1916  zu  dieser  Bundesratsverordnung
erläßt  das  unterzeichnete  Ministerium  folgende  Bestimmungen:

1

Jeder  der  zwölf  Aushebungsbezirke  des  Großherzogtums  bildet  einen  Kommunalverband.
  Die  §§  5—11,  12  Abs.  1,  13,  14  und  21  der  Verordnung  vom