Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  70.  1916.  397

am  nächsten  Werktage  zur  Zahlung  vorgezeigt.  Die  Postverwaltung  behält  “
vor,  die  Vorzeigung  der  Wechsel,  deren  Protestfrist  am  31.  Juli  1916  (Abs.
abläuft,  auf  behrers  vorhergehende  Tage  zu  verteilen.

2.  Die  Anderungen  treten  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  16.  April  1916.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.

(0  Bekanntmachung  vom  13.  April  1916,  betreffend  das  Inkrafttreten  der
Fideikommißstiftung  über  die  Allodialgüter  Kloddram  und  Ruhethal,  Amts
Wittenburg.
Das  von  dem  Gutsbesitzer  Karl  Bolten  auf  Kloddram  am  9.  November  1910
errichtete  und  am  27.  Dezember  1910  landesherrlich  bestätigte  Familienfideikommiß
  über  die  Allodialgüter  Kloddram  und  Ruhethal,  Amts  Wittenburg,
ist  mit  dem  am  30.  Oktober  1913  erfolgten  Ableben  des  Stifters  in  Kraft
getreten.

Schwerin,  den  13.  April  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Justizministerium.
Langfeld.

Mit  dieser  Nr.  70  werden  ausgegeben:  Die  Fahrpläne  der  im  Großherzogtum  befindlichen
Eisenbahnen  vom  1.  Mai  1916  ab.