Nr. 70. 1916. 397
am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Postverwaltung behält “
vor, die Vorzeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 31. Juli 1916 (Abs.
abläuft, auf behrers vorhergehende Tage zu verteilen.
2. Die Anderungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 16. April 1916.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kraetke.
(0 Bekanntmachung vom 13. April 1916, betreffend das Inkrafttreten der
Fideikommißstiftung über die Allodialgüter Kloddram und Ruhethal, Amts
Wittenburg.
Das von dem Gutsbesitzer Karl Bolten auf Kloddram am 9. November 1910
errichtete und am 27. Dezember 1910 landesherrlich bestätigte Familienfideikommiß
über die Allodialgüter Kloddram und Ruhethal, Amts Wittenburg,
ist mit dem am 30. Oktober 1913 erfolgten Ableben des Stifters in Kraft
getreten.
Schwerin, den 13. April 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Justizministerium.
Langfeld.
Mit dieser Nr. 70 werden ausgegeben: Die Fahrpläne der im Großherzogtum befindlichen
Eisenbahnen vom 1. Mai 1916 ab.