Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

620  Nr.  105.  1916.

(2)  Bekanntmachung  vom  8.  Juli  1916,  betreffend  Aufhebung  der  mit  der  Großherzoglich
  Badischen  Regierung  abgeschlossenen  Vereinbarung  über  die  gegenseitige
  Durchführung  der  Schulpflicht.
as  unterzeichnete  Ministerium  macht  hierdurch  bekannt,  daß  die  mit  der
Großherzoglich  Badischen  Regierung  im  Jahre  1877  abgeschlossene  Vereinbarung
  über  die  gegenseitige  Durchführung  der  Schulpflicht  —  Rbl.  1877,
Amtl.  Beilage  Nr.  24  —  von  beiden  Regierungen  aufgehoben  worden  ist.

Schwerin,  den  8.  Juli  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.

(3)  Bekanntmachung  vom  11.  Juli  1916,  betreffend  Belehrung  über  den
Koloradokäfer  in  den  Volksschulen.
Unter  Hinweis  auf  die  Bekanntmachung  vom  24.  Mai  1916  (Nbl.  Nr.  82,
S.  483)  werden  diejenigen  Großherzoglichen  Amter  und  Ortsobrigkeiten,  welche
bisher  die  Präparate  und  Merkblätter  noch  nicht  bezogen  haben,  hierdurch  augewiesen,
  die  Bestellungen  nunmehr  beschleunigt  an  die  Naturalienhandlung
von  A.  Völschow  in  Schwerin  zu  richten.

Schwerin,  den  11.  Juli  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgische  Ministerien,
Abteilung  für  Unterrichtsangelegenheiten.  des  Innern.
Langfeld.  L.  v.  Meerheimb.