Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

18  Nr.  3.  1916.

Saison-Ausverkäufe,  sog.  Weiße  Wochen  oder  -Tage,  Propaganda-  und  Reklame—
Wochen  oder  -Tage  sowie  Verkäufe  unter  Ankündigung  von  herabgesetzten  Preisen  für
Web=  und  Wirkstoffe  und  hieraus  konfektionierte  Gegenstände
und  für  alle  Strickwaren  verboten.

Altona,  den  4.  Januar  1916.
v.  Roehl,
General  der  Artillerie.

(4)  Bekanntmachung  vom  24.  Dezember  1915,  betrefsend  Errichtung  der
„von  Klinggräff-Pinnower  Fideikommißstiftung“.
Der  Kammerherr  Konrad  von  Klinggräff  auf  Pinnow  hat  unter  der
Bezeichnung  „von  Klinggräff-Pinnower  Fideikommißstiftung“  über  die  Lehngüter
  Pinnow  und  Chemnitz,  Amts  Stavenhagen,  ein  Familienfideikommiß
gegründet,  das  unter  dem  heutigen  Tage  landesherrlich  bestätigt  ist  und  mit
dem.  1.  Januar  1916  in  rechtliche  Wirksamkeit  tritt.

Schwerin,  den  24.  Dezember  1915.

EGlohherzoglich-Mecklenburgisches  Justizministerium.
Langfeld.