Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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46. 
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18. 
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Nr. 142. 1916. 877 
die Direktion, Hausverwaltung und Kasse des Zentralgefängnisses zu 
Bützow, 
der Vorstand und die Kassen der Großherzoglichen Witweninstitute zu 
Schwerin, 
die Universität zu Rostock (der Vizekanzler, die Finanzverwaltungs- 
behörde, Rektor, die vier Fakultäten, das Universitätssekretariat, die 
Universitätsrendantur, die Universitätsbibliothek, die akademischen 
Institute und ihre Rendanturen), 
das Kuratorium der Landeskrankenanstalten zu Schwerin, 
die Irrenanstalten zu Gehlsheim und Sachsenberg (Direktion, Be- 
triebsinspektion und Rendantur), 
50. das Kinderheim Lewenberg zu Schwerin (Direktion und Rendantur), 
51. die Kreisärzte und Kreistierärzte der Medizinalbezirke Boizenburg, 
Gadebusch, Gnoien, Güstrow, Ludwigslust, Malchin, Parchim, 
Rostock, Schwerin, Waren und Wismar, 
. der Oberkirchenrat zu Schwerin, 
. die Superintendenturen zu Doberan, Güstrow, Malchin, Parchim, 
Rostock, Schwerin und Wismar, 
l der Engere Ausschuß von Ritter= und Landschaft zu Rostock, 
. der Landkasten einschließlich der Ständehausverwaltungskasse und 
der Kasse der Landeshilfen für Chaussee= und Wasserbauten zu 
Rostock, 
das Landesgesundheitsamt zu Rostock. 
Die einzelnen Spalten des Vordrucks der Anlage B sind sorgfältig auszu- 
füllen. Wenn also beispielsweise an einem Tage aufgegeben sind: 
a) Briefe im Orts- und Nachbarortsverkehr: 
3 gewöhnliche Briefe, 2 Einschreibsendungen, 4 Briefe mit Zu- 
stellungsurkunde im Ortsverkehr, 5 Briefe mit Zustellungs- 
urkunde im Nachbarortsverkehr, 
b) Briefe im sonstigen Verkehr: 
10 gewöhnliche Briefe und 5 Einschreibsendungen bis 20 g 
schwer, 
5 gewöhnliche Briefe und 2 Einschreibsendungen über 20 g 
schwer, 
c) 3 Postkarten, 
d) 1 Paket bis zum Gewicht bis zu 5 kg über 75 km, so sind einzutragen: 
in Spalte 2: 3— 0,15 J4, Spalte 3: 2 = 0,50 J. Spalte 4: 
4 = 1,00 —, Spalte 5: 5 = 1,50 JX,
	        
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