Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

946 Nr. 133. 1917. 
Nr. 1465. Altona, den 23. Juli 1917. 
Meldung 
der in den Betrieben des Korpsbezirks beschäftigten Ausländer. 
Diejenigen Betriebe, welche Ausländer beschäftigen, haben bis zum 1. August 
dieses Jahres Meldung an die Kriegsamtsstelle Altona zu erstatten. Die Meldung 
muß enthalten: 
die Zahl der Arbeiter, getrennt nach Nationalitäten, sowie die Beschäf- 
tigungsart der nur in Ziffern anzugebenden Arbeiter. 
Veränderungen sind bis zum 1. eines jeden Monats mitzuteilen. 
v. Falk. 
(2) Bekanntmachung vom 3. August 1917, betreffend die zur Vertretung des 
Reichs= (Militär-) Fiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von Militär- 
personen im Geschäftsbereiche der Königlich Preußischen Militärverwaltung be- 
rufenen Behörden und Personen. 
Die im Rbl. Nr. 15 von 1914 veröffentlichte Nachweisung, betreffend die zur 
Vertretung des Reichs-(Militär-) Fiskus bei Pfändung des Diensteinkommens 
von Militärpersonen pp. im Geschäftsbereiche der Königlich Preußischen 
Militärverwaltung berufenen Behörden und Personen, ist wie folgt abgeändert 
worden: 
In Ziffer IV ist das Wort „Feldzeugmeister“ durch das Wort 
„Chef des Waffen= und Munitions-Beschaffungs-Amtes“, und in 
Spalte 3, Ziffer 1 sind die Worte „Offiziere und Beamten der 
Feldzeugmeisterei mit Ausnahme des Feldzeugmeisters“ durch die 
Worte „Offiziere und Beamten des Waffen= und Munitions-Be- 
schaffungs-Amtes mit Ausnahme des Chefs“ ersetzt worden. 
Schwerin, den 3. August 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Justizministertum. 
Im Auftrage: Heuck.
	        
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