1370 Nr. 189. 1917.
Verbrauchers befinden, ferner diejenigen Mengen, welche vor dem 25. September einem
Unterlieferer in Auftrag gegeben worden sind und von diesem bis zum 18. November
zur Ablieferung gebracht werden.
Die Verwendung zur Herstellung von Fabrikationseinrichtungen und Betriebs-
anlagen ist nur gestattet auf Grund einer besonderen Einwilligung, die durch den Be-
auftragten des Königlich Preußischen Kriegsministeriums bei der Metall-Beratungs-
und Verteilungsstelle für den. Maschinenbau, Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 3, erteilt
wird und zwar durch einen Bezugsschein, der den Stempel des Beauftragten trägt.
Anträge auf Erteilung der Einwilligung sind von den Herstellern von Fabrikations-
einrichtungen und Betriebsanlagen an die Metall-Beratungs= und Verteilungsstelle für
den Maschinenbau, Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 3, auf den von dieser Stelle zu
beziehenden amtlichen Vordrucken und in Abschrift an die örtlich zuständige Kriegsamt-
stelle zu richten. #
An die Stelle des Bezugsscheines tritt für die Ausfuhr eine Ausfuhrbewilligung
des Reichskommissars für Aus= und Einfuhrbewilligung, Berlin, oder eine vorläufige
Bescheinigung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Kriegsamt, Abteilung für.
Ein= und Ausfuhr, Berlin W, Potsdamer Str. 121 b, daß die Ausfuhr voraussichtlich
genehmigt wird.
· Der Einwilligung bedarf es nicht für die Instandhaltung und Ausbesserung vor-
handener Fabrikationseinrichtungen und Betriebsanlagen (Ersatzteile, Reserveteile für
eigene und fremde Betriebe)') und für einen monatlichen Verbrauch von nicht mehr
als 200 kg der beschlagnahmten Gegenstände insgesamt zur Herstellung von neuen
Fabrikationseinrichtungen und Betriebsanlagen.
5 8.
Meldepflichtige Personen, Meldevorschriften.
Unternehmungen, die gewerbsmäßig oder für den eigenen Bedarf Fabrikations—
einrichtungen oder Betriebsanlagen herstellen, haben ihre Bestände an den beschlag-
nahmten Gegenständen nur auf besonderes Erfordern anzumelden. Die Meldungen
sind an den Beauftraaten des Kriegsministeriums bei der Metall-Beratungs= und Ver-
teilungsstelle für den Maschinenbau, Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 3, auf dessen Er-
fordern zu richten.
§69.
Auskunftserteilung.
Beauftragten der Militär= und Polizeibehörden ist die Prüfung des Lagerbuches,
der Geschäftsbriefe und Geschäftsbücher, sowie die Besichtigung und Untersuchung der
Betriebseinrichtungen und Räume zu gestatten, in denen meldepflichtige Gegenstände
*) Als Instandhaltung und Ausbesserung im Sinne dieser Bekanntmachung gilt der Ersatz
abgenutzter Teile durch neue Teile gleicher Ausführung in der Weise, daß nach Einfügen der neuen
Teile wieder der gebrauchsfertige Zustand des Gesamtgegenstandes erzielt wird. Reservetelle
sind Teile vorhandener Maschinen, Geräte und Apparate, die öflonderer Abnutzung oder Bruchge-
fahr unterworfen sind und die deshalb in einem dem Bedürfnis und der Ubung des Gewerbe-
zweiges entsprechenden Umfange bereitgehalten werden müssen.