Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar.  201.  1449

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  15.  November  1917.

 

 

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreise  für  Schaffleisch.

(1)  Bekanntmachung  vom  12.  November  1917,  betreffend  Höchstpreise  für  Schaffleisch.


Nachstehende  Bekanntmachung  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  zu
Schwerin  vom  29.  Oktober  1917  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
gebracht.

Schwerin,  den  12.  November  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern:
L.  v.  Meerheimb.

Belklanntmachung,
betreffend  Höchstpreise  für  Schaffleisch.

Auf  Grund  des  Reichsgesetzes,  betreffend  Höchstpreise,  in  Verbindung  mit  der
Ausführungsbekanntmachung  des  Großherzoglichen  Ministeriums  des  Innern  vom
30.  März  1917  werden  hierdurch  für  das  Gebiet  des  Großherzogtums  für  Hammel-—
  anmikleish  bester  Beschaffenheit  als  Höchstpreise  bei  Abgabe  an  den  Verbraucher
estgesetzt: