Ar. 201. 1449
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 15. November 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Schaffleisch.
(1) Bekanntmachung vom 12. November 1917, betreffend Höchstpreise für Schaffleisch.
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu
Schwerin vom 29. Oktober 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Schwerin, den 12. November 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern:
L. v. Meerheimb.
Belklanntmachung,
betreffend Höchstpreise für Schaffleisch.
Auf Grund des Reichsgesetzes, betreffend Höchstpreise, in Verbindung mit der
Ausführungsbekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom
30. März 1917 werden hierdurch für das Gebiet des Großherzogtums für Hammel-—
anmikleish bester Beschaffenheit als Höchstpreise bei Abgabe an den Verbraucher
estgesetzt: