Nr. 205. 1465
Regierungs-Blatt
» für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 22. November 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Papierersparnis. (2) Bekanntmachung,
betreffend den Verkehr mit Saat= und Steckzwiebeln zu Saatzwecken
und deren Höchstpreise. (3) Bekanntmachung, betreffend die am
5. Dezember 1917 vorzunehmende Volkszählung. (4) Bekanntmachung,
betreffend die Dispensation der älteren Schulkinder zur Gewinnung
von Streu= und Futtermitteln im laufenden Winter.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 16. November 1917, betreffend Papierersparnis.
n Ergänzung der Anordnungen zur Papierersparnis wird darauf hinge-
wiesen, daß in manchen älteren Akten zahlreiche unbeschriebene halbe Bögen
vorhanden sind, welche jetzt zweckmäßig zur Verwendung zu bringen sein wer-
den. Von Bögen, welche Anlagen enthalten, darf jedoch der unbeschriebene
halbe Bogen nicht abgetrennt werden. Mit dem Auslösen der Bögen aus den
Akten werden unter der Verantwortung des Registraturbeamten, welchem die
Führung oder Verwahrung der Akten obliegt, vorzugsweise geeignete pensio-
nierte Beamte, sofern sich solche hierzu zur Verfügung stellen, zu beschäftigen
sein. Es wird, wenn die Arbeit in den Diensträumen erfolgt, eine Vergütung
von 50 Pfennig für die Stunde oder 7,50 / für das Ries des gewonnenen
Papiers zu zahlen sein. Können die Akten zur Vornahme der Arbeit ins Haus
gegeben werden, was dem pflichtmäßigen Ermessen der Behörde überlassen
bleibt, so wird keine Stundenvergütung, sondern riesweise Bezahlung ange-
bracht sein.
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