Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 205. 1465 
Regierungs-Blatt 
» für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 22. November 1917. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Papierersparnis. (2) Bekanntmachung, 
betreffend den Verkehr mit Saat= und Steckzwiebeln zu Saatzwecken 
und deren Höchstpreise. (3) Bekanntmachung, betreffend die am 
5. Dezember 1917 vorzunehmende Volkszählung. (4) Bekanntmachung, 
betreffend die Dispensation der älteren Schulkinder zur Gewinnung 
von Streu= und Futtermitteln im laufenden Winter. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 16. November 1917, betreffend Papierersparnis. 
n Ergänzung der Anordnungen zur Papierersparnis wird darauf hinge- 
wiesen, daß in manchen älteren Akten zahlreiche unbeschriebene halbe Bögen 
vorhanden sind, welche jetzt zweckmäßig zur Verwendung zu bringen sein wer- 
den. Von Bögen, welche Anlagen enthalten, darf jedoch der unbeschriebene 
halbe Bogen nicht abgetrennt werden. Mit dem Auslösen der Bögen aus den 
Akten werden unter der Verantwortung des Registraturbeamten, welchem die 
Führung oder Verwahrung der Akten obliegt, vorzugsweise geeignete pensio- 
nierte Beamte, sofern sich solche hierzu zur Verfügung stellen, zu beschäftigen 
sein. Es wird, wenn die Arbeit in den Diensträumen erfolgt, eine Vergütung 
von 50 Pfennig für die Stunde oder 7,50 / für das Ries des gewonnenen 
Papiers zu zahlen sein. Können die Akten zur Vornahme der Arbeit ins Haus 
gegeben werden, was dem pflichtmäßigen Ermessen der Behörde überlassen 
bleibt, so wird keine Stundenvergütung, sondern riesweise Bezahlung ange- 
bracht sein. 
314
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.