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Nr. 15. 1917.
Klasse Gegenstand Höchstpreis
59 ink als Feinzink, unverarbeitet, in festem 107 ¾ für je 100 kg Gesamtoder
flüssigem Zustande, mit einem Rein- gewicht.
gehalt von mindestens 99,, v. O. des Gesamtgewichts.
60 Zink als Feinzink, unverarbeitet, in festem101 -& für je 100 kg Gesamtoder
flüssigem Zustande, mit einem Rein- gewicht.
gehalt von weniger als 99,0 v. H., jedoch
« von mindestens 99,8 v. H. des Gesamtgewichts.
61 Zink als Feinzink, unverarbeitet, in festem 95 -—/ für je 100 kg Gesamtoder
flüssigem Zustande, mit einem Rein- gewicht.
gehalt von weniger als 99,6 v. H., jedoch
von mindestens 99, v. H. des Gesamtgewichts.
·
62,Zink,unverarbeitet,infestemoderflüssigem78·-l-ürje100kgGesamt-Zustande,
mit einem Reingehalt von we- gewicht.
niger als 99,7 v. H., jedoch von mindestens
99,5 v. H. des Gesamtgewichts.
63 Bink, unverarbeitet, in festem oder flüssigem 6 für je 100 kg Gesamt-Zustande,
mit einem Reingehalt an Zink gewicht.
von weniger als 99,5 v. H., jedoch von
mindestens 98 v. H. des Gesamtgewichts.
61 Zink, roh und in Legierungen ?), unver- 66 --¾ für je 100 kg Zinkinhalt;
sofern die Zusam-
arbeitet, in festem oder flüssigem Zustande,
mit einem Reingehalt an Sint von weniger
als 98 v. H. des Gesamtgewichts.
mensetzung der Legierung vorgeschrieben
ist und diese mit
Zink der Klassen 59 bis einschl.
64 besonders hergestellt wird,
darf als Preis des Zinkinhalts
der Höchstpreis der entsprechenden
Zinkklassen zugrunde
elegt und eine angemessene
Entschädigung für Herstellung
und Schmelzverlust berechnet
werden, die keinen übermäßigen
Gewinn enthalten darf.
*) Unter legiertem Zink wird ein Material verstanden, das insgesamt mit mehr als 2 v. H.
anderen Stoffen verschmolzen ist, und bei welchem Zink dem
in der Legierung verschmolzenen Stoff überwiegt.
Gewichte nach gegenüber jedem anderen
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