Nr. 23. 148
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 10. Februar 1917.
Inhalt.
I. Abtellung. (Nr. 6.) Steueredikt für das Jahr Johannis 1917/18.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Leder. (2) Bekannt-
machung, betreffend Absatz von Dörrgemüse. (3) Bekanntmachung, be-
treffend Bestandserhebung von landwirtschaftlichen Maschinen und Ge-
räten. (4) Bekanntmachung, betreffend die aus dem Großherzoglichen
Ministerium, Abteilung für Kunst, und aus dem Großherzoglichen
Kabinett zu verleihenden Künstlerstipendien.
I. Abteilung.
(Nr. 6.) Steueredikt für das Jahr Johannis 1917/18.
Wir Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Meckleuburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
fügen unter Entbietung Unseres bezw. gunstgnädigsten und gnädigsten Grußes
Unseren Beamten und berechnenden Dienern, denen von der Ritterschaft, auch
Bürgermeistern und Räten in den Städten sowie sonst allen Unseren Unter-
tanen und Landeseingesessenen, welche es angeht, hiermit zu wissen:
Nachdem auf dem letzten Landtage zu Malchin Unsere getreuen Stände
zur Erlegung der landesverfassungsmäßigen ordentlichen Kontribution, nämlich
der ordentlichen Domanial= und ritterschaftlichen Hufensteuer und der erbver-
gleichsmäßigen landstädtischen Steuer von Häusern und Ländereien sowie der
nach Artikel II der Steuervereinbarung vom 29./30. Juli 1870 Uns aus
Landesmitteln zugesicherten, vereinbarungsgemäß auf 533 000 J/ abgerunde-
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