Nr. 34. 1917. 229
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ierzu gehört im wesentlichen Schuhwerk aus Roßleder jeder Art außer Roßl
aber dran Rimwesentit ferner aus Roßbor, Rindbox-, Mastbox= und Rind-
leder, Spalt und dergleichen, ohne Rücksicht auf chaft oder Bodenausführung, ein
schließlich Holz= oder sonstigen Ersatzsohlen.
Warengattung III: Anderes Leder-Straßenschuhwerk aller Art, soweit nicht unter II
oder IV genannt,
a) für Männer in allen Größen,
b) für Frauen in allen Größen,
c) für Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39),
d) für Kinder (Größe Nr. 27—35),
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner).
Hierzu gehört im wesentlichen Schuhwerk aus farbigem oder schwacem Cheoreau-,
Boxkalb= oder sonstigem Kalbleder, Ziegen-, Schaf-, Sämisch-, Reh-, Hirschle er und
dergleichen, auch mit Stoffeinsätzen, ohne Rücksicht auf Schaft- oder Bodenausführung,
einschließlich Holz= oder sonstigen Ersatzsohlen.
Warengattung IV: Straßenschuhwerk aus Lackleder,
a) für Männer in allen Größen,
b) für Frauen in allen Größen,
c) für Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39),
4) für Kinder (Größe Nr. 27—35),
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner).
ierzu gehört auch Schuhwerk aus Lackleder mit schwarzen oder farbigen Leder-
oder Stoffeinsätzen.
Warengatlung V: Reitstiefel aller Art.
Warengattung VI: Tanzschuhe, Gesellschaftsschuhe, Luxushausschuhe und Luxuspantoffeln
a) für Männer in allen Größen,
b) für Frauen in allen Größen,
c) für Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39),
d) für Kinder (Größe Nr. 27—35),
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kieiner).
Hierzu gehören im wesentlichen Tanzschuhe und Gesellschaftsschuhe aus Leder und
Stoffen aller Art mit leichter gewendeter Sohle und Holzabsätzen, ferner Hausschuhe
oder Pantoffeln mit Absätzen von mehr als 3 cm Höhe aus Seide, Atlas, Brokat,
Sammet, Lackleder (nicht Lacktuch) oder Wildleder (Sämischleder).
Warengattung VII: Sandalen aller Art,
a) für Männer in allen Größen,
b) für Frauen in allen Größen,
Jpc) für Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39),
4) für Kinder (Größe Nr. 27—35),
s) fur Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner).