Nr. 35. 1917, 237
Standgefäße
Ste en
Stelnbuttkessel
Stopftrichter
Sülzformen
t aalskotrlettformen
Suppenschalen
Suppensiebe zusammen-
Suppenterrinen
Ulmer Pfannen
Untverfalsiebe
1tersfe kür Gläser ahnbürstendelsn
Untertassen ahnbürstenhülsen
ahnstocherhalter
Ventildeckel argendeckel
Verbandzeugbüchsen igarrenbüchsen
Verdamp#schalen igarettenetuis
Vorlegelöffel igarrenetuis
Vorleger itronenpressen
Vorratsbüchsen uckerdosen
achszundholzbul v2%ewrener
szündho en ndholz en
VWandbitder wiebelkasten
Waschschüsseln
5 3.
Ausnahmen.
Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung sind:
mit Aluminium überzogene Gegenstände, die aus einem anderen Material als
Aluminium hergestellt find.
§* 4.
Von der Bekanntmachung betroffene Personen, Betriebe usw.
Von der Bekanntmachung werden betroffen alle Besitzer (natürliche und juristische
Personen, einschließlich öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Verbände), auch Erzeuger
und Händler der nach § 2 dieser Flanmtwaachung. betroffenen Gegenstände. Demgemäß
erstreckt sich die Bekanntmachung auch auf kirchliche, stiftische, kommunale, im Eigentum
des Reiches oder eines Bundesstaates besindliche Gegenstände.
8 6.
Beschlagnahme.
Alle von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (§ 2) werden hiermit
beschlagnahmt.
5 6.
Wirkung der Beschlagnahme.
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an
den von ihr betroffenen Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen