Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 35. 1917, 237 
  
    
Standgefäße 
Ste en 
Stelnbuttkessel 
Stopftrichter 
Sülzformen 
t aalskotrlettformen 
Suppenschalen 
Suppensiebe zusammen- 
Suppenterrinen 
Ulmer Pfannen 
Untverfalsiebe 
1tersfe kür Gläser ahnbürstendelsn 
Untertassen ahnbürstenhülsen 
ahnstocherhalter 
Ventildeckel argendeckel 
Verbandzeugbüchsen igarrenbüchsen 
Verdamp#schalen igarettenetuis 
Vorlegelöffel igarrenetuis 
Vorleger itronenpressen 
Vorratsbüchsen uckerdosen 
achszundholzbul v2%ewrener 
szündho en ndholz en 
VWandbitder wiebelkasten 
Waschschüsseln 
5 3. 
Ausnahmen. 
Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung sind: 
mit Aluminium überzogene Gegenstände, die aus einem anderen Material als 
Aluminium hergestellt find. 
§* 4. 
Von der Bekanntmachung betroffene Personen, Betriebe usw. 
Von der Bekanntmachung werden betroffen alle Besitzer (natürliche und juristische 
Personen, einschließlich öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Verbände), auch Erzeuger 
und Händler der nach § 2 dieser Flanmtwaachung. betroffenen Gegenstände. Demgemäß 
erstreckt sich die Bekanntmachung auch auf kirchliche, stiftische, kommunale, im Eigentum 
des Reiches oder eines Bundesstaates besindliche Gegenstände. 
8 6. 
Beschlagnahme. 
Alle von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (§ 2) werden hiermit 
beschlagnahmt. 
5 6. 
Wirkung der Beschlagnahme. 
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an 
den von ihr betroffenen Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen
	        
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