Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 39. 271 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahraang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 6. März 1917. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Entfreiung von der Schonzeit des Wildes. 
(2) Bekanntmachung, betreffend die Freigabe der Schmalspurbahn Neu- 
bukow Ow.—Blengow für den öffentlichen Güterverkehr. (3) Bekannt- 
machung zur Abändernng der Bekanntmachung vom 10. November 1916 
zur Ausführung der Verordnung des Bundesrats über Hülsenfrüchte 
vom 29. Juni 1916. (4) Bekanntmachung über die Einfuhr von Wal- 
sischen, Robben, Tümmlern und Fleisch von diesen Tieren. (5) Bekannt- 
machung, betreffend teilweise Aufhebung der Bekanntmachung vom 
11. September 1916, betreffend Beschränkung des inländischen Post- 
Telegraphen= und Fernsprechverkehrs. (6) Bekanntmachung, betreffend 
landesherrliche. Genehmigung der „Olga-Stiftung" zu Schwerin. 
II. Abteilung. 
— — 
(1) Belanntmachung vom 3. März 1917, betreffend Entfreinug von der Schon- 
zeit des Wildes. 
Auch für dieses Jahr wird zur Förderung der Volksernährung und zur Ab- 
wendung von Wildschäden von den Bestimmungen der Verordnung vom 
15. April 1904, betreffend die Schonzeit des Wildes, Entfreiung insoweit 
erteilt. 
daß der Abschuß von Schmaltieren des Rot= und Damwildes bis auf 
weiteres gestattet sein soll. Der Widerruf dieser Entfreiung bleibt 
vorbehalten. 
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