Ar. 42. 281
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917. ·
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 9. März 1917.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung
und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitz-
schutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen, einschließ-
lich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster= und Gesimsabdeckungen,
sowie einschließlich der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinteile.
(1) Bekanntmachung vom 9. März 1917, betreffend Beschlagnahme, Melde-
pflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bau-
werken zu Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen,
einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster= und Gesims-
abdeckungen, sowie einschließlich der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platin-
teile.
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme,
Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten
Bauwerken zu Bilitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfer-
mengen, einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster= und Gesims-
abdeckungen, sowie einschließlich der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platin-
teile, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.