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Jeitungen, (Forts.)
Inlande hrrauskommend, von seder Nummer ders. muß
der Herausgeber, sobald die Austhellung oder Versendung
beginnt, ein Eremplar bei der Ortspolizeibehörde
hinterlegen. (s. 5.) 226. 227. — Sctrase für dessen
Unterlassung. (§S. 10.) 228. — welche Anzeigen aufnehmen,
deren Herausgeber sind auch zur Aufnahme
seder amtlichen Bekanntmachung gegen Zahlung der
üblichen Einrückungsgebühren verpflichtet. (S. 6.) 227.
— Strase für deren Verweigerung. (5. 10.) 228. —
desgl. zur resp. unentgeltlichen Aufnahme von Entgegmumgen
behufs der Berichtigung der in dens. erwähnten
Thatsachen, zu welcher sich die bethelligte Behörde
oder die angegrisfene Prlvatperson veranlaßt findet.
G. 7.) 227. — Strafe für verweigerte Aufnahme.
6. 10.) 228.
Zerstückelungen, Jertheilungen von Grundstäcken,
siehe Parzellirungen.
Zeugen, deren Vorladung, Vernehmung und Berridung
in gerichtlichen Untersuchungen. (V. v. 3. Janr. 49.
Ss. 20 — 22.) 17. 18. — gehörig vorgeladene, aber
ausgebliebene, Strafverfahren gegen solche, mit Auferlegung
aller durch Ansetzung eines neuen Termins
verursachten Kosten. (ebend. §. 20.) 17.— deren Vorladung
und Vernehmung in Untersuchungen von Bergehen.
(ebend. Ss. 31. 32. u. 37.) 19. 20. — deggl.
von Berbrechen. (ebend. §§. 45. 52.) 22. 23. — desgl.
von schweren Verbrechen, sowie von politischen und Preßverbrechen
vor Schwurgerichten. (§§. 98. 99.) 31. 32.
— desgl. in der Appellations-Instanz. (ebend. §. 134.)
38.— Vernehmung und Vereidung derselben im Diezipllnar-Strafoerfahren
gegen richterliche Beamte. (V.
v. 10. Juli 49. S§#. 33. 30. 63. 64.) 200. 2660. —
desgl. gegen nicht richterliche Beamte. (V. v. 11.
Juli 49. S # 34. 40.) 277. 278. — konnen in einer
und ders. Sache nicht auch zugleich Geschworene sein.
(V. v. 3. Janr. 49. §. 956.) 31. — deren Bernehmung
und Vereidung in dem Verfahren vor ven Gewerbegerichten.
(V. v. 9. Febr. 49. S§s.# 20. 32 — 35)
116. 118. 119. — meinesdige, stehe Meineid.
Ziegeldecker, Nachweis deren Befähigung zum selbstständigen
Betriebe ihres Handwerks durch das im §. 45.
der allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Janr. 45.
vorgeschriebene Zeugniß der Regirrung. (B. v. 9. Febr.
49. §S. M.) 99
Sachregister.
1849.
Zimmerlente , Haus= und Schiffs-, Nachwels deren
Befähigung zum selbstständigen Betriebe ihres Handwerke
durch dos im §. 45. der allgemeinen Gewerbeordnung
vom 17. Janr. 45. vorgeschriebene Zeugniß der
Reglerung. (V. v. 9. Febr. 49. S. 24.) 99.
Zinugießer, Nachweis deren Befähigung zum Betriebe
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V.
v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für
Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend.
S. 74.) 109.
Zinsgarantie, von Seiten des Staats, für die von
der Deichbau= Gesellschaft zur Melioration des Nleder-Oderbruchs
gemachte Anleihe von 1,.300,000 Kihlr.
(Allerh. Privil. vom 5. Novbr. 49.) 408.
Zinskupons, Einführung ders. zu den Schlefischen landschaftlichen
Pfandbriefen, in Stelle der früheren Zinsrecognitionen.
(A. E. v. 7. Dezbr. 48. nebst Regulativ)
70—79.
Zirke, Stadt, siehe Chauseebau Nr. 12.
Jolltarif, für die Jahre 1846—48. f. — Abänderung
desselben in Bezlehung auf den Eingangszoll für ungereinigte
Soda, welcher nunmehr ohne Unterschied vom
1. Mal 49. ab auf 1 Rthlr. für den Zeniner fesigesetzt
wird. (A. E. v. 3. Märg 49.) 129.
Jörbig, Stadt, stehe Chausseebau Nr. 13.
Juchthausstrase, die Verurtheilung zu solcher zieht
den Verlust des Amtes oder der Pensson von selbst
nach sich, ohne daß darauf besonders erkannt wird.
(V. v. 10. Juli 49. §. 9.) 255. — (B. v. 11. Juli
49. §S. 10.) 273.
Züchtigung, krperliche, in deren Stelle jetzt verhältnißmäßige
Freiheitestrafe tritt, Vergehen, welche in den
Gesetzen mit solcher bedroht sind, deren Untersuchung
und Entscheldung in erster Instanz erfolgt durch kommissarisch
dazu bestellte Einzelrichter, mit Zuziehung
eines Gerichtsschreibers. (V. v. Z. Janr. 49. S. 27.)
18. 19.
Zusammenkünfte, öffentliche, als solche werden auch
Versammlungen angesehen, in welchen öffentliche Angelegenheiten
erörtert oder berathen werden sollen. (B. v.
30. Juni 49. 8. 31.) 232.
Zwangsmittel, jeder Art, durch welche in Unterfuchungen
der Angeklagte zu irgend einer Erklrung genthigt
werden soll, sind unzulässig. (B. 3. Janr. 49.
5. 18.) 17.
Druckfehler-Berichtigung.
[
Seite 14 dieses Sachregisters ist unter Chausseeban Nr. 21. in der 13ten und löten Zeile von oben
statt 204., zu setzen: 294.