Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Jeitungen,  (Forts.)

Inlande  hrrauskommend,  von  seder  Nummer  ders.  muß
der  Herausgeber,  sobald  die  Austhellung  oder  Versendung
  beginnt,  ein  Eremplar  bei  der  Ortspolizeibehörde
hinterlegen.  (s.  5.)  226.  227.  —  Sctrase  für  dessen
Unterlassung.  (§S.  10.)  228.  —  welche  Anzeigen  aufnehmen,
  deren  Herausgeber  sind  auch  zur  Aufnahme
seder  amtlichen  Bekanntmachung  gegen  Zahlung  der
üblichen  Einrückungsgebühren  verpflichtet.  (S.  6.)  227.
—  Strase  für  deren  Verweigerung.  (5.  10.)  228.  —
desgl.  zur  resp.  unentgeltlichen  Aufnahme  von  Entgegmumgen
  behufs  der  Berichtigung  der  in  dens.  erwähnten
  Thatsachen,  zu  welcher  sich  die  bethelligte  Behörde
oder  die  angegrisfene  Prlvatperson  veranlaßt  findet.
G.  7.)  227.  —  Strafe  für  verweigerte  Aufnahme.
6.  10.)  228.

Zerstückelungen,  Jertheilungen  von  Grundstäcken,
siehe  Parzellirungen.

Zeugen,  deren  Vorladung,  Vernehmung  und  Berridung
in  gerichtlichen  Untersuchungen.  (V.  v.  3.  Janr.  49.
Ss.  20  —  22.)  17.  18.  —  gehörig  vorgeladene,  aber
ausgebliebene,  Strafverfahren  gegen  solche,  mit  Auferlegung
  aller  durch  Ansetzung  eines  neuen  Termins
verursachten  Kosten.  (ebend.  §.  20.)  17.—  deren  Vorladung
  und  Vernehmung  in  Untersuchungen  von  Bergehen.
  (ebend.  Ss.  31.  32.  u.  37.)  19.  20.  —  deggl.
von  Berbrechen.  (ebend.  §§.  45.  52.)  22.  23.  —  desgl.
von  schweren  Verbrechen,  sowie  von  politischen  und  Preßverbrechen
  vor  Schwurgerichten.  (§§.  98.  99.)  31.  32.
—  desgl.  in  der  Appellations-Instanz.  (ebend.  §.  134.)
38.—  Vernehmung  und  Vereidung  derselben  im  Diezipllnar-Strafoerfahren
  gegen  richterliche  Beamte.  (V.
v.  10.  Juli  49.  S§#.  33.  30.  63.  64.)  200.  2660.  —
desgl.  gegen  nicht  richterliche  Beamte.  (V.  v.  11.
Juli  49.  S  #  34.  40.)  277.  278.  —  konnen  in  einer
und  ders.  Sache  nicht  auch  zugleich  Geschworene  sein.
(V.  v.  3.  Janr.  49.  §.  956.)  31.  —  deren  Bernehmung
  und  Vereidung  in  dem  Verfahren  vor  ven  Gewerbegerichten.
  (V.  v.  9.  Febr.  49.  S§s.#  20.  32  —  35)
116.  118.  119.  —  meinesdige,  stehe  Meineid.

Ziegeldecker,  Nachweis  deren  Befähigung  zum  selbstständigen
  Betriebe  ihres  Handwerks  durch  das  im  §.  45.
der  allgemeinen  Gewerbeordnung  vom  17.  Janr.  45.
vorgeschriebene  Zeugniß  der  Regirrung.  (B.  v.  9.  Febr.
49.  §S.  M.)  99

Sachregister.

1849.

Zimmerlente  ,  Haus=  und  Schiffs-,  Nachwels  deren
Befähigung  zum  selbstständigen  Betriebe  ihres  Handwerke
  durch  dos  im  §.  45.  der  allgemeinen  Gewerbeordnung
  vom  17.  Janr.  45.  vorgeschriebene  Zeugniß  der
Reglerung.  (V.  v.  9.  Febr.  49.  S.  24.)  99.

Zinugießer,  Nachweis  deren  Befähigung  zum  Betriebe
ihres  Gewerbes  vor  dessen  selbstständigem  Beginn.  (V.
v.  9.  Febr.  49.  §.  23.)  98.  —  Strafbestimmung  für
Übertretung  oder  Umgehung  dieser  Vorschrift.  (ebend.
S.  74.)  109.

Zinsgarantie,  von  Seiten  des  Staats,  für  die  von
der  Deichbau=  Gesellschaft  zur  Melioration  des  Nleder-Oderbruchs
  gemachte  Anleihe  von  1,.300,000  Kihlr.
(Allerh.  Privil.  vom  5.  Novbr.  49.)  408.

Zinskupons,  Einführung  ders.  zu  den  Schlefischen  landschaftlichen
  Pfandbriefen,  in  Stelle  der  früheren  Zinsrecognitionen.
  (A.  E.  v.  7.  Dezbr.  48.  nebst  Regulativ)
70—79.

Zirke,  Stadt,  siehe  Chauseebau  Nr.  12.

Jolltarif,  für  die  Jahre  1846—48.  f.  —  Abänderung
desselben  in  Bezlehung  auf  den  Eingangszoll  für  ungereinigte
  Soda,  welcher  nunmehr  ohne  Unterschied  vom
1.  Mal  49.  ab  auf  1  Rthlr.  für  den  Zeniner  fesigesetzt
  wird.  (A.  E.  v.  3.  Märg  49.)  129.

Jörbig,  Stadt,  stehe  Chausseebau  Nr.  13.

Juchthausstrase,  die  Verurtheilung  zu  solcher  zieht
den  Verlust  des  Amtes  oder  der  Pensson  von  selbst
nach  sich,  ohne  daß  darauf  besonders  erkannt  wird.
(V.  v.  10.  Juli  49.  §.  9.)  255.  —  (B.  v.  11.  Juli
49.  §S.  10.)  273.

Züchtigung,  krperliche,  in  deren  Stelle  jetzt  verhältnißmäßige
  Freiheitestrafe  tritt,  Vergehen,  welche  in  den
Gesetzen  mit  solcher  bedroht  sind,  deren  Untersuchung
und  Entscheldung  in  erster  Instanz  erfolgt  durch  kommissarisch
  dazu  bestellte  Einzelrichter,  mit  Zuziehung
eines  Gerichtsschreibers.  (V.  v.  Z.  Janr.  49.  S.  27.)
18.  19.

Zusammenkünfte,  öffentliche,  als  solche  werden  auch
Versammlungen  angesehen,  in  welchen  öffentliche  Angelegenheiten
  erörtert  oder  berathen  werden  sollen.  (B.  v.
30.  Juni  49.  8.  31.)  232.

Zwangsmittel,  jeder  Art,  durch  welche  in  Unterfuchungen
  der  Angeklagte  zu  irgend  einer  Erklrung  genthigt
  werden  soll,  sind  unzulässig.  (B.  3.  Janr.  49.
5.  18.)  17.

 

Druckfehler-Berichtigung.

[

Seite  14  dieses  Sachregisters  ist  unter  Chausseeban  Nr.  21.  in  der  13ten  und  löten  Zeile  von  oben

statt  204.,  zu  setzen:  294.