Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

308 Nr. 46. 1 
  
*n 
917. 
  
Reichsbekleidungsstelle 
Bezugsschein C1I (#a#en Abpabebescheinigung für Oberkleidung 
für (Vor-, Zuname u. Stand). 
  
(Wohnort, Straße u. Haus ) 
  
Nur hier vom 
Antragsteller 
auszufüllen! 
  
giltig für f olgenbe fertige oder Maß-Oberkleidung, sofern der hierunter 
angegebene 
1. Herrenoberkleidung: 
leinhandelspreis überschritten wird: 
einen Rock= oder Gehrockanzuig 150 Mark 
„ Sack= oder Sfortanzug .. . 130, 
„ Rock oder Gebrock . ...100,, 
eine Sackjacke 2735 „ 
„ Weste 25 „ 
ein Beinkleid 35 „ 
einen Winterüberzieher 160 „ 
„ Sommerüberzieher 130 „ 
2. Damenoberkleidung: 
einen Damenmantel 130 Mark 
„ Backfischmantel. 110 „ 
ein wollenes **x 160 „ 
WMeaschkleid 75 „5, 
eine wollene Bluse 40 5 
„ Weaschbluse . ....30,, 
einen wollenen Morgenrock .. 60 „ 
„ Waschmorgenrock 40 „ 
ein garniertes wollenes * ’—’nz225P „ 
einen Kleiderrock 55 
3. Mädchenoberkleidung flir das schulpflichtige Alter und ninder- 
rrn das Alter bis au 6 Iahren 
einen Mantel. 75 Mark 
ein wollenes Kreibr- 50 „ 
"“ 7 Waschkl eid 30 11 
Anweisfung für die Ausfertigungsbehörbe: 
Dieser Bezugsschein ist ohne Prüfung der Not- 
wendigkeit der zeschall und nur rr gegen #bgabe 
einer Abgabebef chenigung (Vordr 129 
Über die entsprechende heetg e Dbekklelduug 
(Anzug, Kleid oder einge nes Stück) auszufertigen. 
iuu der vorstehenden Liste sind die Gegenstände, 
für die kelne Abgabebescheingung borlient, von der 
gussertigenden ehörde mit Tinte burch- 
  
Ausgefertigt. 
Orts-Datum.............................. 
(Unterschrift des 9 der 
Ausferligung Beauftragten):. 
(Stempel der ausfertigenden 
Behörde): 
—2 
 
	        
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