Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar.  47.  -

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeven  Schwerin,  Mittwoch,  den  14.  März  1917.

Inhalt:

II.  Abtellung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Heranziehung  der  Jugend  zu  landwirtschaftlichen
  Arbeiten.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Dispensation
der  älteren  Schulkinder  zu  Arbeiten  auf  dem  Lande.  (3)  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Heranziehung  der  Schuljugend  zur  Bekämpfung
des  Unkrauts.

 

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  12.  März  1917,  betreffend  die  Heranziehung  der
Jugend  zu  landwirtschaftlichen  Arbeiten.

Die  nachstehend  abgedruckte  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos
  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.  —  Dem  in  der

Bekanntmachung  ausgesprochenen  Ersuchen  an  die  Behörden  des  Landes  ist
nachzukommen.

Zur  Ausführung  der  Bekanntmachung  wird  folgendes  bestimmt:

Zu  2.  Die  Schulbehörden  werden  angewiesen,  die  Listen  aufzustellen  und
nach  Maßgabe  von  Ziffer  3,  Absatz  1,  an  die  kriegswirtschaftlichen  Abteilungen
der  zuständigen  Kreisbehörden  für  Volksernährung  einzureichen.

Zu  3.  Vermittelungsstellen  sind  die  kriegswirtschaftlichen  Abteilungen  der
Kreisbehörden  für  Volksernährung.  Diesen  Vermittelungsstellen  liegt  neben
den  aus  der  Bekanntmachung  sich  sonst  ergebenden  Pflichten  zunächst  ob,  beschleunigt
  unter  Einhaltung  der  Frist  aus  Ziffer  3,  Absatz  3,  festzustellen,  welche  land-65