Metadaten : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

1184  Nr.  190.  1916.

Der  Übernahmepreis  für  Ausputzgerste  darf  200  —“  für  die  Tonne  nicht
übersteigen.

Berlin,  den  30.  November  1916.

Der  Präsident  des  Kriegsernährungsamts.
J.  V.:  von  Braun.

(2)  Bekanntmachung  vom  6.  Dezember  1916,  betreffend  Bestandsaufnahme  und
Beschlägnahme  der  Gesamtvorräte  von  Kakao  und  Schokolade  zugunsten  der
Heeresverwaltung.
Nachstehende  Bekanntmachung  des  Königlichen  stellvertretenden  Generalkommandos
  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  3.  d.  Mts.  wird  hierdurch  zur
allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  6.  Dezember  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

IVaNr.  476  geh.  Nr.  2639.  3.  Dezember  1916.

Bekanntmachung

über  Bestandsaufnahme  und  Beschlagnahme  der  Gesamtvorräte  von  Kakao
und  Schokolade  zu  Gunsten  der  Heeresverwaltung.

Auf  Grund  der  Verordnung  des  Bundesrats  über  Sicherstellung  von  Kriegsbedarf
  vom  24.  Juni  1915  (REl.  S.  357)  mit  Ergänzungen  vom  9.  Oktober  1915
(Rl.  S.  645)  und  vom  25.  November  1915  (REhl.  S.  778)  im  besonderen  auf
Grund  des  §  5  der  Verordnung  wird  bestimmt:

81.
Wer  1.  Rohkakao,  auch  gebrannt  oder  geröstet,
2.  Kokaomasse,
3.  Kakaobutter,
4.  Kakaopreßkuchen,
5.  Kakaoschrot,
6.  Kakaopulver,