Vr. 50. 329
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 15. März 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von
Treibriemen. (2) Bekanntmachung zur Ausführung der Bekanntmachung
der Reichsbekleidungsstelle vom 15. März 1917 über die Bestandsaufnahme
von Web-, Wirk= und Strickwaren. (3) Bekanntmachung,
betreffend Bestandserhebung und Lagerbuchführung von Drogen und
Erzeugnissen aus Drogen.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 15. März 1917, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung
von Treibriemen.
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme und
Bestandserhebung von Treibriemen, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser Anordnung
innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu
überwachen.
Schwerin, den 15. März 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.