Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar.  54.  65

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  20.  März  1917.

 

 

Inhalt.

II.  Abeellung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreise  für  Eichenrinde,  Fichtenrinde
  und  zur  Gerbstoffgewinnung  geeignetes  Kastanienholz.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  20.  März  1917,  betreffend  Höchstpreise  für  Eichenrinde,
  Fichtenrinde  und  zur  Gerbstoffgewinnung  geeignetes  Kastanienholz.

Nachstehende  Bekanntmachung  des  Königlichen  stellv.  Generalkommandos  des
X.  Armeekorps  zu  Altona  vom  heutigen  Tage,  betreffend  Hoöchstpreise  für
Eichenrinde,  Fichtenrinde  und  zur  Gerbstoffgewinnung  geeignetes  Kastanienholz,
wird  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  der  Anordnung
  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen.  Die  nach  §  9  aufgehobene
Bekanntmachung  vom  1.  März  1916  ist  in  Nr.  36  des  Regierungs-Blattes  von
1916  abgedruckt.

Schwerin,  den  20.  März  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.