Ar. 54. 65
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 20. März 1917.
Inhalt.
II. Abeellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Eichenrinde, Fichtenrinde
und zur Gerbstoffgewinnung geeignetes Kastanienholz.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 20. März 1917, betreffend Höchstpreise für Eichenrinde,
Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung geeignetes Kastanienholz.
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkommandos des
X. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Hoöchstpreise für
Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung geeignetes Kastanienholz,
wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anordnung
innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen. Die nach § 9 aufgehobene
Bekanntmachung vom 1. März 1916 ist in Nr. 36 des Regierungs-Blattes von
1916 abgedruckt.
Schwerin, den 20. März 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.