Metadaten : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

410  Nr.  60.  1917.

8  2.  —
GSöðchitpreise.

1.  Die  nachstehenden  Preise  für  Rohr  ()  sind  die  höchsten  Verkaufspreise  und
dürfen  auch  bei  der  Veräußerung  an  den  Verbraucher  nicht  überschritten  werden.

2.  Die  Preise  für  Weiden  und  Weidenstöcke  (Z  und  C)  sind  die  Höchstverkaufspreise
  des  Weidenzüchters.  Weidenzüchter  ist  derjenige,  der  Weiden  auf  eigene  Kosten
auf  eigenem  oder  fremdem  Grundstück  (als  Eigentümer,  Pächter  des  Grund  und  Bodens
oder  als  Käufer  des  Wachstums)  erntet.  Der  Weidenzüchter  darf  die  Höchstpreise  auch
dann  nicht  überschreiten,  wenn  er  aufgekaufte  Weiden  und  Weidenstöcke  weiterveräußert
sonst  als  Händler  auftritt.  Der  Händler  darf  die  Züchterpreise,  sofern  diese  pro

entner
16  X&  und  weniger  betragen,  nicht  mehr  als  um  20  v.  H.,
süber  15  ¾  bis  30-7  betragen,  nicht  mehr  als  um  15  v.  H.,
3  über  30  betragen,  nicht  mehr  als  um  10  v.  H.  überschreiten.

3.  Die  Preise  für  Weidenschienen  (D)  gelten  für  den  Hersteller.  Der  Händler  (mit
Ausnahme  des  Herstellers,  der  zugleich  Händler  ist),  darf  auf  diese  Preise  nicht  mehr
als  10  v.  H.  aufschlagen.

4.  Die  Preise  für  Weidenrinde  (E)  find  die  höchsten  Verkaufspreise,  die  auch  bei
der  Veräußerung  an  den  Verarbeiter  nicht  überschritten  werden  dürfen.  Als  Weidenrinde
  im  Sinne  dieser  Bekanntmachung  ist  nur  die  Rinde  bis  zu  ihrer  ersten  Aufschließung
  zu  verstehen.

Höchstpreistafel.
A.  Für.Naturrohr  (Glanzrohr,  Stuhlrohr  usw.).  »«.
F  Fükjeöoltg
1.  Naturrohr  (Glanzrohr,  Stuhlrohr,  Korbrohr,  Malakkarohr),
hart  und  weich
a)  bis  10  mm  Durreeen.  15000
b)  über  10  mm  Durchm.  1c25600
2.  Pebdig  (mit  und  ohne  Fionssteleh
B  unter  3  mm  Durchm.  25000
über  3  mm  bis  10  mm-  Durchm.  200000
c)  über  10  mm  Durchn  1350000
3.  Peddig  naturhell  (gebleicht)  .
a)  unter  3  mm  Durchm.  275.00
b)  über  3  mm  bis  10  mm  Durchm.  220,00
4.  Flechtrohr  Nr.  1—6,  nicht  über  4  mm  breit  .  600,00
5.  Rohrschienen  (Wickelrohr)  über  4  mm  breit,  bis.  2.  mm8  sort  300,00
6.  Nohrschiener,  Korbschienen  *
7.  Nohrbast  sss  n121
8.  Rohroöfan  (Vruchpeddig,  Peidigentei  ..  2000

Der  Durchmesser  wird  in  der  Mitte  des  Rohres  oberhelb  des  Knotens  (also  an
der  dünneren  Stelle)  gemessen.