Metadaten : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  60..  1917.

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B.-Für  Flechtweiben.
—  Klasse  II.  Klasse  III
Andere  einjährige  Andere  zwei=  und
Klasse  1.  Weiven,  Fifen  -  mehrjährige
Einjährige,  glatte,  wildgewachsenen,  Weiden,  die  sich
schlanke,  hesunde  sowie  zweijährige,  zum  Korbflechten
Kulturschälweiden  astfreie,  schianie,  ge-  eignen,  ausschl.  der
sunde  Schälweiden  Stöcke
AM  AM  M
für  je  50  kg.  für  je  50  kg.e  für  je  50  kg.
I.  Grüne  Weiden,  wie  sie  der
Stock  liefert:
a)  feuchte  Weiden:
unsortiert  4,00  2,50  1,50
sortirt  5,00  —  —
b)  trockene  Weiden:
unsortiert  .  9,00  6,00  3,00
sortiert..  ..  10,00  7,00  —
2.  Geschälte,  weiße  Weiden:  «
a)  40  bis  60  cm  .  47.00  1
b)  über  60  bis  80  cm  40,00  25,00
ch  „  80  ,  100  „,  33,00  .
d4h  „  100  „  130  „„  30,00  21,00  12,00
e)  „  130  „  160  „  27,00  19,00
„  160  „  200  „  26,00  |
—--  22,00  17,00
3.  Geschälte  rote  Weiden:

für  geschälte  rote  (gekochte  oder  gesott

 

ene)  Weiden  dürfen  3,00  -&  zu  den

für  geschälte  weiße  Weiden  festgesetzten  Preisen  (8  2)  zugeschlagen
C.  Fl#r  Weidenstöcke.

werden.

1.  Grüne  Weidenstöcke:

a)  abgewipfelt

b

2.  Gelnni
bis  15
b

c)  „  18

77  7

d)  „  27  mm  Stärke
älte  rote  Weidenstücke:
für  geschälte  rote  (gekochte  oder  gesottene)  Weidenstöck
den  für  geschälte  weiße  Weiden

3.  Ge

werden.

nicht  abgewipfelt.  ..
weiße  Weidenstücke:
mm  Stärke
über  15  bis  18  mm  Stärke

14

Für  je  50  kg
*#

e  darf  1,00  zu

stöcke  festgesetzten  Preisen  zugeschlagen