Ar. 64. 47
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 12. April 1917.
Inhalt.
I. Abteilung. (Nr. 12.) Verordnung, betreffend die Ordnung der Reifeprüfung für
Kriegsteilnehmer (Kriegsreifeprüfungsordnung) und die Lehrpläne und
Lehraufgaben für die Sonderklassen der Kriegsteilnehmer.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Einrichtung von Lehrgängen zur Vor-
bereitung früherer Schüler höherer Lehranstalten auf die Reifeprüfung
für Kriegsteilnehmer. (2) Bekannmachung, betreffend Weiden= und Hasel-
nußkätzchen. (3) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Postordnung.
(4) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung der Elsa
Schmidt-Stiftung zu Wismar.
I. Abteilung.
(Nr. 12.) Verordnung vom 3. April 1917, betreffend die Ordnung der Reife-
prüfung für Kriegsteilnehmer (Kriegsreifeprüfungsordnung) und die Lehrpläne
und Lehraufgaben für die Sonderklassen der Kriegsteilnehmer.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
ir verordnen hierdurch, daß die nachstehende „Ordnung der Reifeprüfung
für Kriegsteilnehmer (Kriegsreifeprüfungsordnung)“, sowie die nachstehenden
„Lehrpläne und Lehraufgaben für die Sonderklassen der Kriegsteilnehmer“
fortan Geltung haben sollen.
Gegeben durch Unser Ministerium, Abteilung für Unterrichtsangelegenheit
Schwerin, den 3. April 1917.
Friedrich Franz.
Langfeld.
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