Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 64. 47 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 12. April 1917. 
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 12.) Verordnung, betreffend die Ordnung der Reifeprüfung für 
Kriegsteilnehmer (Kriegsreifeprüfungsordnung) und die Lehrpläne und 
Lehraufgaben für die Sonderklassen der Kriegsteilnehmer. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Einrichtung von Lehrgängen zur Vor- 
bereitung früherer Schüler höherer Lehranstalten auf die Reifeprüfung 
für Kriegsteilnehmer. (2) Bekannmachung, betreffend Weiden= und Hasel- 
nußkätzchen. (3) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Postordnung. 
(4) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung der Elsa 
Schmidt-Stiftung zu Wismar. 
I. Abteilung. 
  
(Nr. 12.) Verordnung vom 3. April 1917, betreffend die Ordnung der Reife- 
prüfung für Kriegsteilnehmer (Kriegsreifeprüfungsordnung) und die Lehrpläne 
und Lehraufgaben für die Sonderklassen der Kriegsteilnehmer. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
ir verordnen hierdurch, daß die nachstehende „Ordnung der Reifeprüfung 
für Kriegsteilnehmer (Kriegsreifeprüfungsordnung)“, sowie die nachstehenden 
„Lehrpläne und Lehraufgaben für die Sonderklassen der Kriegsteilnehmer“ 
fortan Geltung haben sollen. 
Gegeben durch Unser Ministerium, Abteilung für Unterrichtsangelegenheit 
Schwerin, den 3. April 1917. 
Friedrich Franz. 
Langfeld. 
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