Nr. 71. 1917, 505
Beim Zusatz der Lösung zur Magermilch verfährt man zweckmäßig in der Weise,
daß n er 7 Aedri g Temperatur abgekühlte Magermilch unmittelbar
nach der Entrahmung in die sorgfältig gereinigten Transportkannen derart eingefüllt
wird, daß ein Zehntel des Kanneninhalts ungefüllt bleibt. Werden z. B. Kannen von
einem Raumgehalte von 20 Liter verwendet, so muß ein Leerraum von 2 Liter ge-
lassen werden.
Alsdaun wird die abgemessene Wasserstoffsuperoxydlösung hinzugegossen und die
Flüssigkeit durchgemischt, indem man mit einem sauberen Holz-, Glas= oder Porzellan-
stab oder einem ähnlichen Gerät gut umrührt. Die Kannen sind gleich darauf zu
verschließen.
Um ein Entweichen des in größeren Mengen frei werdenden Sauerstoffgases
während der Beförderung zu ermöglichen, dürfen die Deckel der Kannen nicht ganz
luftdicht abschließen. Ist dies gleichwohl der Fall, so empfiehlt es sich, im Deckel der
Kanne eine kleine Durchbohrung anzubringen.
6. Lagerung und Beförderung der Magermilch. Die mit Wastierstoffsuperoxyd
versetzte Magermilch soll bei der Lagerung und Beförderung kühlgehalten und keiner
höheren Temperatur als 16 Grad Celsius ausgesetzt werden. Sie darf nicht später als
* Stunden nach dem Zusatz des Frischerhaltungsmittels in die Hände der Verbraucher
gelangen.
7. Behandlung der Magermilch im Haushalt. Im Haushalt soll die Magermilch
alsbald abgekocht werden; zweckmäßig werden hierzu die mit Vorkehrungen gegen das
Ülberwallen versehenen sogenannten Milchkochtöpfe verwendet. Nach dem Kochen ist die
Milch sofort abzukühlen und zur Verhütung des Zutritts neuer Keime möglichst in
demselben Gefäß, das zum Aufkochen dient und einen übergreifenden Deckel haben soll,
kühl aufzubewahren.
8. Ist Magermilch infolge zu langer Lagerung oder unsachgemäßer Behandlung
und Aufbewahrung fadenziehend oder schleimig geworden oder zeigt sie sonst eine ab-
weichende ischaffenheit insbesondere einen fremartigen Geruch oder Geschmack, so
ist sie vom Genuß auszuschließen.
Sauergewordene Magermilch von reinem Geruch und Geschmack kann wie saure
Vollmilch verwendet werden.
9. Zur Ernährung von Säuglingen darf Magermilch auf keinen Fall ver-
wendet werden.
Bekanntmachung.
Zur Ausfüyhrung der Anordnung der Reichsstelle für Speisefette über die Zu-
lassung von Waserstaffsuperory zur Frischerhaltung von Magermilch vom 21. De-
zember 1916 wird bestimmt: