Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  88.  1917.  615

(3)  Bekanntmachung  vom  24.  Mai  1917,  betressend  Höchstpreise  für  Papiergarne.
Die  nachstehende  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos  des
IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  22.  d.  Mts.,  betreffend  Höchstpreise  für  Papiergarne,
  wird  unter  Bezugnahme  auf  diediesseitige  Bekanntmachung  vom  20.  Februar
  d.  Is.  in  Nr.  30  des  Regierungsblattes  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
  gebracht.
Schwerin,  den  24.  Mai  1917.

Großherzoglich  Mecklenburaisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Bekanntmachung.

Die  in  der  Bekanntmachung  Nr.  W.  III.  4700/12.  16.  KRA.  vom  20.  Februar  1917
festgesetten  Höchstpreise  finden  auf  Garne  in  handelsfertiger  Aufmachung  für  den  Kleinverkauf
  nur  bei  Veräußerung  durch  den  Hersteller  an  einen  Zwischenhändler  Anwendung.

Altona,  den  22.  Mai  1917.

Stellvertretendes  Generalko  nmando  IXK.  Armeekorps.

v.  Falk
General  der  Infanterie.