Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 103. 727 
Regierungs-Blatt 
. für das 
Großherzogtum Mecklenburg · Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 21. Juni 1917. 
  
Inhalt. 
II. Abeellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Holzabfuhr. (2) Bekanntmachung, be- 
treffend Leistungsfähigkeit der Wasserstraßen, Schiffahrts= und Umschlag- 
betriebe. (3) Bekanntmachung, betreffend Verpflichtung zur Anmeldung 
von Broschüren, Flugblättern, Geschäftsberichten und sonstigen lite- 
rarischen Erzeugnissen vor ihrer Veröffentlichung oder Aushändigung 
an Besteller oder dritte Personen. · 
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 13. Juni 1917, betreffend Holzabfuhr. 
Der nachstehend abgedruckte Befehl des stellvertretenden kommandierenden 
Generals des IX. Armeekorps wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. Zu seiner Ausführung wird folgendes bestimmt: 
1. 
Ortspolizeibehörden im Sinne des Befehls sind die Ortsobrig- 
keiten, abgesehen vom ritterschaftlichen Gebiet, in dem die Ver- 
richtungen der Ortspolizeibehörde im Sinne des Befehls dem Kom- 
missar des ritterschaftlichen Bezirks des Kommunalverbandes (val. 
§ 13 Abs. 1 der Verordnung vom 29. Juli 1916 Röbl. Nr. 118) 
obliegen. 
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