Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 120. 1917. 
6) Bekanntmachung vom 16. Juli 1917, betreffend Erzeuger-Richtpreise für 
Gurken. 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu 
Schwerin vom 11. Juli 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht 
Schwerin, den 16. Juli 1917 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
Im Auftrage: Walter 
Bekanntmachung 
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat für nachfolgende Gurken Erzeuger- 
Richtpreise aufgestellt. 
Für grüne handelsübliche Einlage-Gurken, von denen 60 Stück etwa 16 Pfund 
wiegen: 
vom 1. bis 7. Juli . . . 10Pf. je Stück 
„ 8. , 1144 
,,15,,21.» 
,,22,,28 
77 77 
später 
Jd 
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Für Ware, wie in Südbeutschland brbelzabi . je 2, cusse und zwar 
nicht unter 4 Zentimeter . Pf tück 
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ür Krüppel wird die Landesbehörde für Volfsernährung“ die Preise feststellen. 
Diese Richtpreise gelten für den Abschluß von Lieferungsverträgen als Vertragspreise, 
bis die bei der Landesbehörde für Volksernährung eingerichtete Preiskommission mit 
Genehmigung der Reichsstelle andere Preise beschlossen hat. 
Schwerin, den 11. Juli 1917. 
Landesbehörde für Volksernährung 
E. v. Blücher 
v. Böhl. Capobus. 
(4) Bekanntmachung nom 17. Juli 1917, betreffend den Verkehr in Seebädern. 
e nachstehenden Bestimmungen des stellvertretenden Königlichen General- 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona werden hierdurch zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht.
	        
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