Nr. 6. 45
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Menhlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 9. Januar 1918.
I. Abteilung.
II. Abteilung.
Inhalt.
(Nr. 2.) Verordnung zur Abänderung und Ergänzung der Verordnung
vom 9. Februar 1900 über die Tagegelder und Reisekosten sowie über
die Umzugskosten der im Großherzoglichen Eisenbahndienste angestellten
Beamten — Rbl. S. 115 von 1900.
(1) Bekanntmachung, betreffend das Verfahren bei der Veranlagung und
Erhebung der Beiträge zur Landwirtschaftskammer. (2) Bekanntmachung
zur Ausführung der Verordnung des Kriegsernährungsamts über den
Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der
Ernte 1917 zu Saatzwecken vom 22. Dezember 1917. (3) Bekanntmachung,
betreffend das Verbot des Haltens von Luxuspferden. (4) Bekannt-
machung, betreffend Schutz der Pferde. (5) Bekanntmachung, betreffend
baumwollene Verbandstoffe. (6) Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr von
technischen Zeichnungen.
II. ebteilung.
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(Nr. 2.) Verordnung vom 4. Januar 1918 zur Abänderung und Ergänzung
der Verordnung vom 9. Februar 1900 über die Tagegelder und Reisekosten so-
wie über die Umzugskosten der im Großherzoglichen Eisenbahndienste ange-
stellten Beamten — Röbl. S. 115 v. 1900.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der,
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
dir verordnen nach verfassungsmäßiger Beratung mit Unseren getreuen
Ständen, was folgt:
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