Nr. 179. 1413
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 17. Oktober 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Erläuterung der Bekanntmachung vom 9. März
1918, betreffend Vergütung für die mittels Fußmarsches ausgeführten
Dienstreisen. (2) Bekanntmachung, betreffend Absatz von Dörrobst.
(3) Bekanntmachung, betreffend Briefverkchr nach dem Auslande.
(4) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung der Stiftung
für arbeitsunfähige Putzarbeiterinnen in Schwerin. (5) Bekanntmachung,
betreffend Buß= und Bettag am 20. Oktober 1918. (6) Bekanntmachung.
betreffend den Unterricht in domanialen und ritter= und landschaftlichen
Landschulen im laufenden Winterhalbjahr.
I1 Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 5. Oktober 1918 zur Erläuterung der Bekannt-
machung vom 9. März 1918, betreffend Verglitung für die mittels Fuß-
marsches ausgeführten Dienstreisen.
ur Beseitigung aufgekommener Zweifel wird die Bekanntmachung vom
9. März 1918, betreffend Vergütung für die mittels Fußmarsches ausgeführten
Dienstreisen von mehr als 2 km Länge — Rbl. 1918 Nr. 47 — dahin erläutert,
daß die in der genannten Bekanntmachung festgesetzte Vergütung von 15 Pfg.
bezw. 25 Pfg. für Fußmärsche nur für Wege mit einer Entfernung von mehr
als 2 km Länge vom Abgangsorte bis zum Zielorte — und zwar gesondert für
den Hin= und Rückweg — zu berechnen ist.
Schwerin, den 5. Oktober 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Mcerheimb.
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