Ar. 16. 118
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 29. Januar 1918.,
Inhalt.
II Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verbot unbefugten Waffentragens und
den Handel mit Waffen. (2) Bekanntmachung, betreffend Baumwoll=
nähfäden und Leinennähzwirn. (3) Bekanntmachung, betreffend den
Absatz neuer hölzerner Fässer, Kübel, Bottiche und ähnlicher Gebinde.
(4) Bekanntmachung, betreffend die Getreide-Durchschnittspreise, nach denen
der Geldkanon der Domanial-Erbpächter usw. für die nächste 3ahlune
periode zu berechnen ist.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 23. Januar 1918, betreffend Verbot unbesugten
Waffentragens und den Handel mit Waffen.
Nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 23. Janvar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
III V 2. Nr. 8926/173. Nr. 146. Altona, den 18. Januar 1918.
verordnung,
betreffend Verbot unbefugten Waffentragens und den Handel mit Waffen.
Auf Grund des 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851
bestimme ich für den Bereich des stellvertr. IX. A.-K. folgendes:
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