Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 22. 1 5 5 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meirleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 7. Februar 1918. 
Inhalt. 
I1 Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verbot von Versammlungen, öffentlichen 
Zusammenrottungen und Umzügen. (2) Bekanntmachung, betreffend die 
aus dem Großherzoglichen Ministerium, Abteilung für Kunst, und aus 
dem Großherzoglichen Kabinett zu verleihenden Künftlerstipendien. 
  
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 5. Februar 1918, betreffend Verbot von Versamm- 
lungen, öffentlichen Zusammenrottungen und Umzügen. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkommandos zu 
Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 5. Februar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
  
Altona, den 29. Januar 1918. 
Vverbot von versammlungen, ößentlichen Zusammen- 
rottungen und Amzügen. 
Im Irnteresse der 5 Wtichen,. Sicherheit, wird auf Grund des Gesetzes über den 
Velaperungezustand in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 
813 — jede öffentliche oder W Versammlung verboten, die 
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