Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  25.  207
ierungsfür

  das
Großherzogtum  Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  11.  Februar  1918.

 

    

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5.

  

 

 

 

Anhalt:
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Absatz  von  konservierten  Gurken  aller
#t  Art.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  vorläufige  Festsetzung  der  Uber-«
  nahmepreise  von  Brennstoffen.

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.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  6.  Februar  1918,  betreffend  Absatz  von  konservierten
Gurken  aller  Art.
Nachstehende  in  Nr.  31  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachung
  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  Geschäftsabteilung  G.  m.  b.  H.
vom  1.  Februar  1918  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.
Schwerin,  den  6.  Februar  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Belkianntmachung
über  konservierte  Gurken  aller  Art.

Auf  Grund  der  Verordnung  des  Staatssekretärs  des  Kriegsernährungsamts  über
die  Verarbeitung  von  Gemüse  und  Obst  vom  23.  Jannar  1918  (RGl.  S.  46)  wird
n  Zustimmung  der  Verwaltungsabteilung  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst

estimmt:

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