Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

240 Nr. 31. 1918. 
Plötze, Rotaugen, Güstern, sofern 3 Fische 500 gr und 
darüber wigen 1,00. 
desgl., sofern 3 Fische unter 500 gr wiegen „ 0060 
Nasen 0,80 
Zoppen, Ziegen, Stinte, Kaulbarsche (Sturen), 
Ukelei (Lauben), Hasel, Gründlinge sowie kleine 
Backfische aller Art.. „ 0,50 
8 2. 
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können für 
ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks die im § 1 festgesetzten Preise herabsetzen oder 
erhöhen. Die gleiche Befugnis steht den Kommunalverbänden zu, soweit die Landes- 
zentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden von der ihnen nach Satz 1 
zustehenden Sefugnis keinen Gebrauch machen. 
Eine Erhöhung bedarf der Zustimmung des Reichskommissars für Fischversor- 
gung. Die Landeszentralbehörden können bestimmen, daß abweichende Preisfestsetzungen 
der Kommunalverbände auch der Zustimmung der Landeszentralbehörde bedürfen. 
8 3. 
Bei Verschiedenheit der Preise am Orte der gewerblichen Niederlassung des 
Käufers und des Verkäufers sind die für den letzteren Ort geltenden Preise maßgebend. 
Wird die Ware an einen anderen Ort als an den der gewerblichen Niederlassung 
des Verkäufers verbracht und dort für dessen Rechnung verkauft, so sind die für diesen 
Ort geltenden Preise maßgebend. 
8 4. 
Auf den Absatz von Süßwasserfischen, der mit Genehmigung der nachstehend auf— 
geführten Stellen erfolgt, sowie auf den Weiterabsatz dieser Fische finden die im 81 
festgesetzten Preise keine Anwendung: 
1. Stellvertretendes Generalkommando des 1. Armeekorps, Abteilung Fische, 
in Königsberg, 
2. Stellvertretendes Generalkommando des XX. Armeekorps, Fischverteilungs- 
stelle, in Allenstein. - 
. Fisch handelsgesellschaft Westpreußen, G. m. b. H., in Danzig, 
Sagosoll 
Fischhandelsgesellschaft m. b. H. Hinterpommern, in Köslin, 
  
  
  
  
3 
4 
5. Stettiner Fischhandelsgesellschaft m. b. H., in Stettin, 
6. Kriegsfischgesellschaft Neuvorpommern und Rügen m. b. H., in Stralsund, 
7. Mecklenburg-Schwerinsche Fischhandelsgesellschaft m. b. H., in Wismar, 
8. Lübecker Fischhandelsgesellschaft m. b. H., in Schlutupvv 
9. Schleswig-Holsteinische Filchbandelsgesellschaft m. b. H., in Kiel, 
10. Schleswig-Holsteinische Kriegs-Schaltier-Gesellschaft m. b. H., in Heide, 
11. Kriegsküstenfischerei Unterelbe, G. m. b. H., in Hamburg, 
12. Küstenfischerei Unterweser-Jade, G. m. b. H., in Nordenham, 
13. Fisch= und Muschelvertriebsgesellschaft m. b. H. „Ostfriesland“, in Norden, 
14. Kriegs-Seefischereigesellschaft für die Nordsee m. b. H. in Geestemünde, 
15. Muscheleinkaufsgenossenschaft Cuxhaven, e. G. m. b. H., in Cuxhaven, 
 
	        
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