Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  32.  243

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.

Ausgeaeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  21.  Februar  1918.

 

Inhalt.

II.  Abtellung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Staatsvertrag  zwischen  den  Regierungen
der  Großherzogtümer  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz
über  den  Bau  und  den  Betrieb  einer  Eisenbahn  zwischen  dem  Flecken
Mirow  und  dem  Militär-Flugplatz  an  der  Müritz.

(1)  Bekanntmachung  vom  15.  Februar  1918,  betreffend  Staatsvertrag  zwischen
den  Regierungen  der  Großherzogtümer  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz
  über  den  Bau  und  den  Betrieb  einer  Eisenbahn  zwischen  dem  Flecken
Mirow  und  dem  Militär-Flugplatz  an  der  Müritz.

Nachdem  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  und  Seine  Königliche  Hoheit
  der  Großherzog  von  Mecklenburg-Strelitz  den  am  15.  Oktober  1917  zu
Schwerin  zwischen  beiderseitigen  Bevollmächtigten  abgeschlossenen  Vertrag
wegen  des  Baues  und  Betriebes  einer  Eisenbahn  zwischen  dem  Flecken  Mirow
und  dem  Militärflugplatz  an  der  Müri  genehmigt  haben  und  die  Ratifikations-Urkunden
  ausgewechselt  worden  sind,  wird  dieser  Vertrag  zur:  Nachachtung  der
beteiligten  Behörden  und  zur  Kenntnis  des  Publikums  nachstehend  bekannt
gemacht.
Schwerin,  den  15.  Februar  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.

Langfeld.  v.  Blücher.  L.  v.  Meerheimb.
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