Nr. 45. 1918. 331
Bei der Abliefserung von Kleie in geklebten Papiersäcken darf der Sadpreis für
mindestens dreifach geklebte Säcke nicht mehr als 2,60 “ für den Doppelzentner
betragen. .. . . ..
Diese Bestimmung gilt für Versendung von Kleie, die nach dem 12. März
1918 erfolgt.
Berlin, den 5 März 1918
Reichsfutlermittelstelle.
J. V.: Meidinger.
(5) Bekanntmachung vom 28. Februar 1918, betreffend landesherrliche Genehmigung
der Steinlein'schen Schulstiftung in Malchow.
Die Steinlein'sche Schulstifttung Malchow ist landesherrlich genehmigt
worden.
Schwerin, den 28. Februar 1018.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
geistliche Angelegenheiten.
Laugfeld.
(6) Bekanntmachung vom 7. März 1918, betreffend landesherrliche Genehmigung
der Margarete Hinrichsen-Stiftung in Güstrom.
ie Margarete Hinrichsen-Stiftung in. Güstrow ist landesherrlich genehmigt
worden. ·
Schwerin, den 7. März 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
geistliche Angelegenheiten.
Langfeld.