Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  45.  1918.  331

Bei  der  Abliefserung  von  Kleie  in  geklebten  Papiersäcken  darf  der  Sadpreis  für
mindestens  dreifach  geklebte  Säcke  nicht  mehr  als  2,60  “  für  den  Doppelzentner

betragen.  ..  .  .  ..
Diese  Bestimmung  gilt  für  Versendung  von  Kleie,  die  nach  dem  12.  März

1918  erfolgt.
Berlin,  den  5  März  1918

Reichsfutlermittelstelle.
J.  V.:  Meidinger.

(5)  Bekanntmachung  vom  28.  Februar  1918,  betreffend  landesherrliche  Genehmigung
  der  Steinlein'schen  Schulstiftung  in  Malchow.
Die  Steinlein'sche  Schulstifttung  Malchow  ist  landesherrlich  genehmigt
worden.
Schwerin,  den  28.  Februar  1018.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
geistliche  Angelegenheiten.
Laugfeld.

(6)  Bekanntmachung  vom  7.  März  1918,  betreffend  landesherrliche  Genehmigung
  der  Margarete  Hinrichsen-Stiftung  in  Güstrom.
ie  Margarete  Hinrichsen-Stiftung  in.  Güstrow  ist  landesherrlich  genehmigt
worden.  ·
Schwerin,  den  7.  März  1918.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für

geistliche  Angelegenheiten.
Langfeld.