Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 48. 351 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Mieklenburg.Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 15. März 1918. 
Inyhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht von 
gesammelten rohen Menschenhaaren. 
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 15. März 1918, betreffend Beschlagnahme und Melde- 
pflicht von gesammelten rohen Menschenhaaren. 
Die nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkommandos 
vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht von gesammel- 
ten rohen Menschenhaaren, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser An- 
ordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu 
überwachen. 
Schwerin, den 15. März 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgtsches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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